Thema GEMA: Bitte das Portal nutzen!

Mit Konzerten und anderen Auftritten kommt auf die bayerischen Musikvereine auch wieder die GEMA-Meldung zu. Viele Vereine wünschen sich die Einreichung per E-Mail zurück, der BBMV bittet allerdings darum, unbedingt das Portal zu nutzen.

Quelle: Bayerischer Blasmusikverband, Martin Hommer - 01.09.2022

»Es wäre ja wahrscheinlich schon praktisch, aber schon die Anmeldung ist so kompliziert«, so hört man immer wieder von Verantwortlichen aus den Musikvereinen, wenn es um die Nutzung des GEMA-Portals geht. Und tatsächlich bekommen Vereinsvertreter, die mit der GEMA telefonieren, immer wieder den Hinweis, dass man das Portal gar nicht nutzen müsse und die Anmeldungen und Musikfolgen weiterhin per E-Mail einreichen könne.

Portalnutzung als Rabattbedingung

»Wir bitten dringend darum, das Portal zu nutzen!«, bekräftigt BBMV-Geschäftsführer Andreas Horber, und das nicht ohne Grund: Die GEMA, so Horber weiter, prüfe im Hintergrund die Nutzung des Portals und könnte diese bereits im kommenden Jahr zur Bedingung für den Erhalt des Rahmenvertrag-Nachlasses machen. »Das bedeutet: Wenn eine gewisse Zahl an Vereinen die Nutzung des Portals verweigert, kann unserem Rahmenvertrag der Nachlass ganz oder teilweise gestrichen werden. Dies hätte wiederum zur Folge, dass unser Rahmenvertrag um bis zu 20 Prozent teurer werden könnte, was wir auf Dauer auf den Pro-Kopf-Satz umlegen müssten. Sprich: Der GEMA-Beitrag würde für die Vereine steigen«, stellt Horber in Aussicht. Deswegen sei es wichtig, dass wirklich alle Vereine das GEMA-Portal nutzen – auch und vor allem diejenigen, die größere Bezirksmusikfeste, Jubiläen oder Festivals ausrichten, eben solche Veranstaltungen, bei denen viele Musikfolgen ins Online-Portal eingepflegt werden müssen. Darum mahnt Andreas Horber: »Der Weg, Musikfolgen etc. per E-Mail einzureichen, scheint im ersten Moment einfacher, könnte aber empfindliche finanzielle Folgen für jeden Verein haben!«.

Ein neuer Weg ins GEMA-Portal

Vereine, die Schwierigkeiten mit dem Zugang zum Portal haben, können ihre Veranstaltung auch als »Neukunde« anlegen und im Bemerkungsfeld angeben, dass sie Mitglied im Rahmenvertrag des Bayerischen Blasmusikverbands sind und um Übersendung eines Registrierungscodes bitten. Die GEMA überprüft diese Angabe und schickt bei positiver Bewertung den entsprechenden Registrierungscode an den Verein. Sobald der Verein diesen erhalten hat, kann er sich beim BBMV melden und die GEMA-Kundennummer abfragen. Mit Code und Kundennummer kann man sich dann ganz einfach am Portal registrieren. »Wenn dieser Weg nicht funktioniert, können sich die betroffenen Vereine natürlich jederzeit an uns wenden!«, erklärt Horber.

»Mit Blick auf die finanzielle Belastung jedes einzelnen Vereins ist es wirklich wichtig, dass jeder einzelne Verein das Portal nutzt und nicht den vermeintlich ein­facheren Weg wählt und seine Veranstaltungsmeldungen und Musikfolgen per ­E-Mail einreicht. Man muss nämlich dazusagen: Wenn die Registrierung und Verknüpfung des Vereins im GEMA-Portal einmal erledigt ist, ist das Portal wirklich sehr praktisch, weil man beispielsweise Musikfolgen wiederverwenden kann, ohne die Daten noch einmal einzugeben. Ich kann nur alle Vereine und ihre Verantwortlichen dazu aufrufen, das GEMA-Portal zu nutzen. Es lohnt sich – vor allem finanziell!«

Hier geht's zum GEMA-Portal

In drei Schritten ins GEMA-Portal

1. Schritt: Registrierung am GEMA-Portal

  • Eingabe von Name und ­E-Mail-Adresse
  • Passwort festlegen
  • Registrierungslink in der Bestätigungs-Mail der GEMA klicken

2. Schritt: Nutzerkonto mit Verein verknüpfen

  • Im Portal eine neue Veranstaltung anlegen
  • Im Bemerkungsfeld auf Mitgliedschaft im BBMV-Rahmenvertrag hinweisen und um Übersendung eines Registrierungscodes bitten.
  • Beim BBMV die GEMA-Kundennummer erfragen
  • Mit Code und Kundennummer das Nutzerkonto mit dem Verein verknüpfen

3. Schritt: GEMA-Portal für Veranstaltungsmeldungen und Einreichung von Musikfolgen nutzen!