Stand: 04.06.2021 - 13.25 Uhr
Am Freitag, 04.06.2021 wurde neue Lockerungen für die Laienmusik vom Ministerrat beschlossen. Diese treten kurzfristig am Montag, 07.06.2021 in Kraft. Im Wesentlichen betrifft das folgende Punkte:
- Zulassung von Proben für Laienmusikensembles in geschlossenen Räumen und im Freien jeweils ohne Teilnehmerbegrenzung. Die verfügbare Fläche für die Probe/Aufführung in Bezug auf die notwendigen Mindestabstände ist für die Bestimmung der maximal zulässigen Teilnehmer:innen maßgeblich. Eine inzidenzabhängige Testpflicht gilt nur noch bei einer Inzidenz über 50 (Ausnahmen: Geimpfte und Genesene).
- Durchgeführte Coronatests an Schulen werden am gleichen Tag auch z.B. für Teilnahmen an Proben anerkannt.
- Außerschulischer Instrumental- und Gesangsunterricht als Gruppenunterricht in Präsenzform wird zugelassen.
- Vereinssitzungen sind bei einer Inzidenz von 50 bis 100 drinnen bis 25 Personen und draußen bis 50 Personen möglich. Für nicht Geimpfte bzw. Genesene gilt eine Testpflicht. Die Testpflicht entfällt bei einer Inzidenz von unter 50. Die zulässige Personenzahl beträgt hier max. 50 Personen indoor und 100 Personen outdoor.
Grundlage für die Öffnung bildet die neue Infektionsschutzverordnung sowie dem fortgeschriebenen Hygienekonzept für Proben und Auftritte der Laienmusik. Diese liegen uns aktuell noch nicht vor. Sobald wir die Unterlagen gesichtet haben, werden wir natürlich wieder kurzfristig informieren.
Nichts desto trotz können Sie ab Montag schon mit der Probenarbeit in Präsenz beginnen. Die Proben werden voraussichtlich vergleichbar mit der Situation im Herbst 2020 sein. Die Abstände zwischen den Musiker:innen betragen mindestens 1,50 Meter, in Blasrichtung des jeweiligen Instrumentes vergrößert sich der Abstand auf 2,00 Meter. Bei Querflöten muss ein Abstand von 3,00 Metern nach vorne eingehalten werden. Gemessen wird im übrigen von Stuhlmitte zu Stuhlmitte.
Hier finden Sie alle Informationen, die wir im Zuge der Corona-Pandemie veröffentlicht haben.