Versicherungen

Rahmenvertrag und weitere optionale Versicherungsangebote für unsere Mitgliedsvereine

Der Versicherungs-Rahmenvertrag des NBMB greift für alle Mitgliedsvereine, die diesen nicht abbestellt haben. Auf Wunsch können weitere Versicherungen über unsere Versicherungspartner hinzugebucht werden.

Versicherungs-Rahmenvertrag

Umfang des Versicherungs-Rahmenvertrags

Der Versicherungs-Rahmenvertrag des NBMB umfasst eine Gruppenunfallversicherung, eine Vereinshaftpflichtversicherung und eine kombinierte D&O-Versicherung und Vermögenschadenhaftpflichtversicherung. Er deckt damit die größten Risiken eines Vereins ab. Eine genaue Übersicht finden Sie in der Versicherungs-Borschüre weiter unten und auf der NBMB-Infoseite der Bernhard Assekuranzmakler GmbH. 

Alle Mitglieder des NBMB können, müssen sich aber nicht über diesen Rahmenvertrag absichern. Für sonstige Risiken, die nicht durch den Rahmenvertrag abgedeckt sind, hat der NBMB weitere Versicherungsmöglichkeiten vereinbart, die die Vereine optional in Anspruch nehmen können (z. B. für Musikinstrumentenversicherung etc.).

Wichtig: Der Versicherungsrahmenvertrag kann nur komplett in Anspruch genommen werden (es ist also nicht möglich, bspw. nur die Gruppenunfallversicherung alleine abzuschließen). Sollte Ihr Verein das Versicherungspaket nicht wünschen, so vermerken Sie dies bitte in der Vereinsverwaltung. In diesem Fall sollten Sie sich aber auf jeden Fall anderweitig versichern. Es wäre höchst fahrlässig, einen Verein ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz zu führen.

Versicherungsschutz

Wir möchten darauf hinweisen, dass nur namentlich bei uns gemeldete Mitglieder Versicherungsschutz genießen können. Bitte achten Sie in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzende/r insbesondere darauf, dass alle Kinder und Jugendliche, die Ausbildungsangebote ihres Verein wahrnehmen (z.B. Musikalische Früherziehung, Blockflöte, Bläserklasse usw.) auch namentlich mit Geburtsdatum gemeldet werden. Nicht dass im Falle eines Schadens kein Versicherungsschutz besteht und Sie als Vorsitzende/r ggf. dafür haftbar gemacht werden könnten.
Es ist auch möglich, für den gesamten Verein den Versicherungs-Rahmenvertrag abzubestellen. Wenden Sie sich dafür bitte an die Geschäftsstelle

Was tun im Schadensfall?

Die Anmeldung und Abwicklung von Schadensfällen erfolgt nicht über die Geschäftsstelle, sondern direkt über unseren Ansprechpartner für den Versicherungs-Rahmenvertrag, die BERNHARD Assekuranzmakler GmbH. Hier können Sie einen Schaden melden. Wählen Sie bitte "Vereine / Verbände" aus. In einem Kundenkonto müssen Sie sich nicht anmelden. Die Kundennummer entnehmen Sie bitte der letzten Seite der Versicherungs-Broschüre

Seitens der Geschäftsstelle sind wir natürlich weiterhin auch gerne jederzeit bereit, im Schadensfall bzw. bei Fragen zur Versicherung behilflich zu sein.

Kontakt zur BERNHARD Assekuranzmakler GmbH: 

Mühlweg 2b
82054 Sauerlach

Telefon: 0800 227 66 00 
E-Mail: info@bernhard-assekuranz.com 

Weitere optionale Versicherungen

Musikinstrumentenversicherung (optional)

Zusätzlich zum Versicherungs-Rahmenvertrag kann eine optionale Musikinstrumentenversicherung über die BERNHARD Assekuranzmakler GmbH abgeschlossen werden. 

Die Versicherungsprämie errechnet sich aus einem Grundbetrag von 200 € pro Verein zuzüglich 10 € pro aktivem Musiker bzw. aktiver Musikerin ab 12 Jahren (jeweils inklusive der gesetzlichen Versicherungssteuer). Die Ermittlung der Anzahl der aktiven Musiker:innen ab 12 Jahren (Stichtagsberechnung zum 01.01.) finden Sie in der Vereinsverwaltung unter der Rubrik „Vereinsstatistiken“.

Was sind die Vorteile der pauschalen Musikinstrumentenversicherung?

  • Die zu versicherten Instrumente müssen nicht mehr aufwändig an- und abgemeldet werden.
  • Versichert sind über die Grundpauschale alle vereinseigenen Musikinstrumente (z.B. komplettes Schlagwerk sowie vereinseigene Bläserklasseninstrumente oder sonstige Instrumente des Vereins, die an Mitglieder ausgeliehen werden).
  • Des Weiteren sind vorhandene Licht- und Tonanlagen beitragsfrei mitversichert, sofern diese sich im Besitz des Vereins befindet.
  • Zudem sind alle Musikinstrumente der aktiv gemeldeten Musiker:innen ab 12 Jahren versichert – unabhängig davon ob sie im Rahmen des Vereinszweckes oder auch privat genutzt werden.

Der Abschluss der pauschalen Musikinstrumenten-Versicherung bezieht sich immer auf den kompletten Verein, bzw. auf alle gemeldeten aktiven Musiker:innen ab 12 Jahren. Eine Beschränkung des Versicherungsschutzes bzw. der Versicherungsprämie auf einzelne Orchesterformationen oder Abteilungen ist nicht möglich. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall beträgt 100 Euro. Weitere Informationen finden Sie hier (etwas runterscrollen). 

Die Abrechnung der Versicherungsprämie erfolgt direkt zwischen der Bernhard-Assekuranz und dem Verein. Eine Abrechnung der Musikinstrumentenversicherung erfolgt demnach nicht über die normale jährliche Beitragsrechnung.

Sofern die pauschale Musikinstrumentenversicherung für Ihren Verein in Frage kommt, können Sie unter folgendem Link den Versicherungsschutz beantragen: https://bernhard-assekuranz.com/nbmd-instrumentenversicherung

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer unten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Bernhard-Assekuranz.

Mühlweg 2b
82054 Sauerlach

Telefon: 0800 227 66 00 
E-Mail: info@bernhard-assekuranz.com 

Vereins-Rechtsschutz (optional)

Über den NBMB kann optional eine Vereins-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Als Versicherer fungiert hierbei seit August 2011 die NRV (Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG) mit Sitz in Mannheim.

Im Gegensatz zur vorherigen Versicherung gilt nun eine unbegrenzte Deckungssumme und für Strafkautionen werden bis zu € 300.000,00 als Darlehen bereitgestellt. Die allgemeine Wartezeit wurde auf 2 Monate verkürzt. Darüberhinaus gibt es zahlreiche weitere Verbesserungen. Die Selbstbeteiligung bleibt unverändert bei € 150,00 je Versicherungsfall.

In dem beigefügten PDF-Dokument finden Sie eine Leistungsübersicht sowie eine Broschüre mit folgende Informationen:

- Allgemeine Verbraucherinformation nach § 1 der Verordnung über Informationspflicht bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)
- Produktinformationsblatt
- Erläuterungen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht
- Merkblatt zur Datenverarbeitung
- Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB NRV 2010 Plus)

Sollten Sie Interesse an der (optionalen) Vereins-Rechtsschutzversicherung haben, so wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner für den Versicherungsbereich Herrn Markus Islinger: 

Markus Islinger
Versicherungsmakler gem. §34d (1) GewO
1:1 Assekuranzservice AG 
Exklusivpartner

Hauzensteiner Straße 45
93128 Regenstauf

Telefon: (09402) 9 38 56 77
Telefax: (09402) 9 48 41 31
Mobil: (0171) 7 94 90 69
E-Mail: markus.islinger@partner-1zu1.ag

Inventarversicherung (optional)

Zusätzlich zum Versicherungs-Rahmenvertrag kann eine optionale Inventarversicherung abgeschlossen werden. Nachdem kein Verein gegen Schäden durch Unwetter, Diebstahl oder ähnliches gewappnet ist, ist diese optionale Versicherung für das bewegliche Vereinsinventar zu empfehlen. 

Die Kosten liegen bei einer Versicherungssumme von 50.000 € je nach Region des Proben- bzw. Vereinsheims bei ca. 260-280 € brutto im Jahr (ohne Glasversicherung). Unten finden Sie ein Informationsblatt zur Inventarversicherung, aus dem Sie alle Versicherungsrisiken sowie Ausschlüsse entnehmen können.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unser Versicherungsbüro - die BERNHARD Assekuranzmakler GmbH
Tel.: 08104 / 8916-530
E-Mail: service@bernhard-assekuranz.com

Weitere Versicherungen (optional)

Unsere Mitgliedsvereine können über die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) weitere Versicherungen (z.B. Kraftfahrtversicherung) optional dazubuchen. Diese Versicherungen sind Teil des Rahmenvertrags mit der SV Sparkassenversicherung und können frei ausgewählt und zusammengestellt werden. Weitere Informtionen dazu gibt es auf der Homepage der BDMV