FAQs (oft gestellte Fragen)
Sollten Sie Informationen in den FAQs vermissen, so informieren Sie uns bitte unter der E-Mail-Adresse faq@nbmb-online.de. Vielen Dank im Voraus!
Satzungen, Formulare und Vorlagen
- Wo finde ich die Satzung des Nordbayerischen Musikbundes e.V.?
Die Satzung des NBMB finden Sie im Anhang unter "Mehr Info" (beschlossen am 10.11.2019, ins Vereinsregister eingetragen am 06.08.2020).
- Wo finde ich eine Mustersatzung für einen eingetragenen Verein?
Unter https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Zielgruppen/Vereine/Mustersatzung-fuer-einen-Verein.pdf finden Sie eine Mustersatzung des Bayerischen Finanzamts.
Hinweis: Bitte informieren Sie uns, falls dieser Link nicht mehr funktioniert. Vielen Dank hierfür im Voraus!
- Wo finde ich eine Mustersatzung für einen Förderverein?
Eine Mustersatzung für einen Förderverein finden Sie im Anhang unter "Mehr Info".
- Wo finde ich ein Muster einer Finanzordnung eines Mehrsparten-Vereins?
Eine Muster-Finanzordnung eines Mehrsparten-Vereins finden Sie im Anhang unter "Mehr Info".
- Wo finde ich den Muster-Gastspielvertrag des BBMV?
Der Bayerische Blasmusikverband hat in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Richard Didyk ein Muster für einen Gastspielvertrag erarbeitet. Diesen finden Sie hier.
- Wo finde ich die Vorlage für Reisekostenabrechnung des Bezirk Unterfranken?
Das beigefügte Excel-File kann als Vorlage zur Erstellung von Reisekostenabrechnungen verwendet werden. Sie finden es im Anhang unter "Mehr Info".
- Wo finde ich die Bezirks- und Kreisordnungen des NBMB?
Bezirks- und Kreisverbände können eigene Bezirks- bzw. Kreisordnungen beschließen. Falls vorhanden, finden Sie diese auf der Unterseite des Bezirks- bzw. Kreisverbands im Menüpunkt "Bezirk" bzw. "Kreisverband".
Corona
- Wo finde ich Informationen zu den aktuellen Corona-Regelungen?
Die aktuellen Vorschriften werden immer als Neuigkeiten bei unseren "News" auf der Startseite angezeigt:
Aktuelle Vorschriften zum Musizieren in der Corona-Pandemie
Unsere Informationen orientieren sich immer an den Veröffentlichungen der Bayerischen Staatsregierung bzw. des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Datenschutz
- Worum geht es bei der EU-DSGVO?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht wurden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
Die neue EU-weite Datenschutz-Grundverordnung trat am 25.5.2018 in Kraft.
- Welche Vereine sind von der EU-DSGVO betroffen?
Im Grunde sind alle Vereine betroffen, denn jeder Verein "verarbeitet" in irgendeiner Form Daten.
- Wer ist für die Umsetzung der DSGVO im Verein zuständig?
Der Datenschutz im Verein ist Chefsache! Der Vorsitzende kann sich zwar helfen lassen, aber er bleibt verantwortlich dafür, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung umgesetzt wird.
- Wie kann man das DSGVO-Thema angehen?
Zuerst sollte man die Themen angehen, die "augenfällig" sind, also Impressum und Datenschutzerklärung auf der Homepage und auch Impressum auf der Facebook-Seite.
Hilfreich bei der Erstellung dieser beiden Erklärungen sind sog. "Generatoren", die es im Internet zu finden gibt. Der beratende Anwalt des Bayerischen Blamusikverbands empfiehlt aktuell den Generator der Seite www.ratgeberrecht.eu.
Als nächsten Schritt sollte man eine Bestandsaufnahme machen,
- wer im Verein alles Zugriff auf personenbezogene Daten hat
- welche Daten im Verein gespeichert werden
- an wen diese Daten weitergegeben werden.Diese Informationen sind dann in einer Datenschutzerklärung bzw. Datenschutzordnung zu formulieren. Muster dafür gibt es auf der BBMV-Website.
Der nächste Schritt ist dann die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses. Auch hierfür gibt es Muster auf dieser Website.
Darüber hinaus sind noch organisatorische und technische Sicherungsmaßnahmen zu überlegen!
- Gibt es Vorlagen zum Thema Datenschutz?
Ja, wir haben für alle Bereiche, bei denen Vereine mit dem Thema "Datenschutz" in Berührung kommen könnten, entsprechende Vorlage erstellt:
https://bbmv-online.de/service-center/vereinsrecht#datenschutz
- Gibt es Literatur speziell für Vereine?
Literatur ausschließlich für Vereine ist selten. Aber einen ersten guten Überblick gibt es auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Dort gibt es kurz und knapp Informationen speziell für Vereine.
- Müssen wir für unsere Mitglieder etwas machen?
Für die aktuellen Mitglieder müssen keine Datenschutzerklärungen nachgefordert werden. Hier reicht die bisherige Information aus.
Für neue Mitglieder ist eine Information über die gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verwendung und Weitergabe notwendig. Hier empfiehlt es sich, auf der Rückseite des Mitgliedsantrags einen Datenschutzhinweis aufzunehmen und sich diesen unterschreiben zu lassen.
Darüber hinaus sollte jeder Verein eine Datenschutzordnung/-richtlinie oder Ähnliches erlassen. Am sinnvollsten als Ordnung (= Anhang der Satzung).
Allgemein empfiehlt es sich, die Umsetzung der DSGVO den Mitgliedern bekannt zu machen, beispielsweise im Rahmen einer Mitgliederversammlung oder in der Vereinszeitschrift.
Ehrenamtsnachweis Bayern
- Was ist der Ehrenamtsnachweis Bayern?
Der Ehrenamtsnachweis Bayern ist mehr als eine Urkunde. Zusätzlich zu den Ehrungen, die jeder Verein und Verband in seiner Ehrungsordnung verankert hat, ist der Ehrenamtsnachweis ein Schriftstück mit der Unterschrift der Staatsministerin für Arbeit und Soziales, das die im Ehrenamt erworbenen Fähigkeiten dokumentiert.
Mit dem Ehrenamtsnachweis kann ein ganz konkreter Nutzen verbunden werden: Mit ihm können die sogenannten »Soft Skills« nachgewiesen werden, die heute so wichtig sind. Schließlich beweist jeder Ehrenamtliche in seiner täglichen Arbeit Teamfähigkeit, soziale Kompetenz und dergleichen mehr – was eben Arbeitgeber heute so wissen wollen.
Dieser Nachweis kann beispielsweise in Bewerbungsmappen eingelegt werden, damit der potenzielle Arbeitgeber gleich sieht, dass er einen engagierten und kompetenten Menschen vor sich hat. Übrigens: nicht nur Jugendliche profitieren an dieser Stelle vom Ehrenamtsnachweis, sondern auch gestandene Arbeitnehmer, die sich beruflich umorientieren wollen.
Auch der Arbeitgeber freut sich, wenn er nicht erst umständlich erfragen muss, was der Bewerber für Qualitäten hat, die nicht aus seinen beruflichen oder Schulzeugnissen hervorgehen. Und für den Verein, der ein Mitglied mit dem Ehrenamtsnachweis auszeichnet, bedeutet dieser eine gute und praktische Erweiterung der eigenen Ehrungsmöglichkeiten.
- Wo kann der Ehrenamtsnachweis beantragt werden?
Für alle, die in einem bayerischen Chor, Orchester oder Musikverein tätig sind, ist für die Erteilung des Ehrenamtsnachweises der Bayerischen Musikrats e.V. (BMR) zuständig.
Gehen Sie bei der Beantragung wie folgt vor:
- Laden Sie das Antragsformular von der Website des BMR herunter..
- Füllen Sie das Antrangsformular aus und senden Sie es an die BMR-Geschäftsstelle:Bayerischer Musikrat e.V.
Sandstraße 31
80335 MünchenGerne können Sie Sie sich bei Fragen auch an Max Kriesmair wenden:
Email: max.kriesmair@musikinbayern.de
Tel.: 089 / 520464-14
GEMA
- Wo finde ich eine Zusammenfassung über den GEMA-Rahmenvertrag?
Der GEMA-Rahmenvertrag und seine Inhalte werden vom BBMV unter dem Menüpunkt GEMA vorgestellt.
- Muss ich pauschal abgegoltene Veranstaltungen melden und dafür auch Musikfolgen abgeben?
Auch für pauschal abgegoltene Veranstaltungen müssen die Musikfolgen abgegeben werden. Nur so bekommen unsere Blasmusik-Komponisten auch ihre Tantiemen von der GEMA.
Zudem ist die GEMA laut Rahmenvertrag berechtigt, für nicht-abgegebene Musikfolgen eine "Straf"gebühr zu berechnen ... und sie tut dies auch!
- Müssen Ständchen gemeldet werden und wenn ja, welche?
Ständchen müssen gemeldet werden, sofern
a) der Musikverein Veranstalter des Ständchens lt. Rahmenvertrag ist
b) das Ständchen öffentlich istNur öffentliche Musikaufführungen müssen bei der GEMA gemeldet werden.
Was bedeutet aber nun öffentlich im Sinne der GEMA?
Der FAQ-Bereich der GEMA gibt hier Hinweise: Auf die Frage, wann die Nutzung eines Musikwerks öffentlich und damit lizenzpflichtig sei, gibt es keine eindeutige Antwort. Persönliche Verbundenheit der Teilnehmer untereinander (wie zum Beispiel bei einem Ständchen für ein Ehrenmitglied im Rahmen einer privaten Feier oder nur mit der Blaskapelle) spricht dafür, dass die Veranstaltung nicht öffentlich und damit nicht lizenzpflichtig ist. Je größer aber die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Veranstaltung öffentlich ist, weil die Personen nicht persönlich miteinander verbunden sein können.
- Anleitung zur Anmeldung und Registrierung GEMA-Portal
Inzwischen läuft die GEMA-Meldung von Veranstaltungen über das GEMA-Portal. Eine Anleitung zur Registrierung/Anmeldung, auf unsere Mitgiedsvereine zugeschnitten, haben die Kollegen im ASM erstellt:
Anleitung zur Anmeldung und Registrierung GEMA-Portal
Bei Fragen können Sie sich auch gerne an die Geschäftsstelle wenden.
Künstlersozialkasse (KSK)
- Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?
Die Künstlersozialkasse (KSK) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse (KSK). Der Anteil der KSK refinanziert sich zum Teil durch Pflichtabgaben von „Unternehmen“, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter). Dazu zählen auch gemeinnützige Vereine.
- Was soll ich tun, wenn ich ein Schreiben von der KSK bekomme?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Geschäftsstelle Ihres Verbandes.
Marschmusik
- Welcher Feldschritt gilt dieses Jahr?
Der aktuelle Feldschritt wird jedes Jahr vom Bayerischen Blasmusikverband auf der Seite Musik in Bewegung bekannt gegeben.
Mitgliedschaft im NBMB / Vereinsverwaltung
- Was sind die Vorteile einer Mitgliedschaft im NBMB?
Eine Mitgliedschaft im NBMB bringt viele Vorteile mit sich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten sie hier: Mitgliedschaft im NBMB
- Wo finde ich die Beitrittserklärung?
Anbei finden Sie ein PDF-Dokument zum Ausdrucken und anschließenden manuellen Ausfüllen. Alternativ steht auch ein Word-Formular zur Verfügung, das das Ausfüllen am Computer erlaubt.
FAQ: Beitrittserklärung - Wie erstreckt sich das Verbandsgebiet des Nordbayerischen Musikbundes?
Das Verbandsgebiet des NBMB umfasst die nordbayerischen Bezirke Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz und Unterfranken.
Die einzelnen Bezirke gliedern sich wiederum in Kreisverbände, die sich an den Grenzen der Landkreise orientieren.
- Wo finde ich das Merkblatt zur Mitgliedermeldung inkl. Mitgliedsbeiträge?
Anbei finden Sie das Merkblatt zur Mitgliedermeldung (Stand 01.01.2025). Es werden folgende Punkte erläutert:
- Umfang der Meldung / Mitgliederdaten
- Welche Möglichkeiten der Mitgliedermeldung gibt es?
- Melde- und Beitragspflicht / Verbandsbeitrag
- Rahmenvertrag: Unfall-, Haftpflicht-, D&O- und Vermögenschadenhaftpflichtversicherung
- Versicherung von Vorstandsmitgliedern und passiven Mitgliedern
- GEMA-Beiträge / Doppelmitgliedschaft
- Mitgliedsbeiträge (Stand: 01.01.2020)
- Verbandszeitschrift "Blasmusik in Bayern"
- Abgabetermin
FAQ: Merkblatt zur Mitgliedermeldung - Warum ist eigentlich die jährliche Mitgliedermeldung so wichtig?
Um staatliche Zuschüsse zu erhalten, müssen jährlich genaue Mitgliederzahlen durch den Nordbayerischen Musikbund an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gemeldet werden, denn rd. 80 % der Zuschüsse richten sich nach der Anzahl der Mitglieder sowie deren Altersstruktur. Besonders förderwürdig sind dabei Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 21 Jahren.
Die namentliche Meldung aller Musiker ist darüberhinaus wichtig, um zum einen den Versicherungsschutz (Unfall- und Haftpflichtversicherung) für Ihre Musikerinnen und Musiker zu gewährleisten. Zum anderen müssen die Mitgliedsdaten an die GEMA gemeldet werden. Bitte vergessen Sie bei der Meldung auch nicht die Kinder in der elementaren Musikausbildung (Blockflöte, Musikalische Grundausbildung, Rhythmusgruppen usw.).
Die Zuschüsse des Freistaates Bayern werden zum einen für die vielfältigen Schulungsmaßnahmen unseres Verbandes (z.B. D1/D2/D3-Leistungsabzeichen, Dirigentenlehrgänge, Lehrgänge für Registerführer und Ausbilder, Ausbildung zum Bläserklassenleiter, Auswahlorchester usw.) verwendet. Weiterhin werden Zuschüsse direkt an Mitgliedsvereine für Mangelinstrumente sowie Teilnahmen an Wertungsspielen und Wettbewerben ausbezahlt. So konnten im Jahr 2010 insgesamt rd. 156.000 € direkt an Vereine ausbezahlt werden.
Wir bitten daher alle unsere Mitgliedsvereine, die Jahresmeldung ernst zu nehmen und die Geschäftsstelle des NBMB durch eine fristgemäße Abgabe der Meldung bis Ende Februar jeden Jahres zu unterstützen (siehe FAQ-Eintrag "Merkblatt zur Mitgliedermeldung").
Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Voraus!
PS: Im Falle von säumigen Vereinen müssen wir - wie allgemein üblich - leider auch Mahnschreiben versenden, in denen auf die Konsequenzen einer Nichtabgabe der Jahresmeldung hingewiesen wird (Mahngebühr und eventuell sogar Ausschluss aus dem Musikverband). Wir dürfen versichern, dass wir uns über jedes Mahnschreiben freuen, das wir NICHT versenden müssen! Bitte helfen Sie uns dabei!
- Was ist die Vereinsverwaltung?
Für alle Mitgliedsvereine des NBMB steht seit Anfang Juli 2020 die kostenlose „Vereinsverwaltung light“ zur Verfügung. Hier können Sie die für die Mitgliedschaft wichtigen Informationen pflegen, die jährliche Mitgliedermeldung veranlassen, ihre Orchester verwalten, Musikerinnen und Musiker für Kurse oder Ehrungen anmelden etc. Und ganz wichtig: Sie können hier selbst detailliert festlegen, welche personenbezogenen Daten zu Ihrem Verein auf der Homepage erscheinen sollen. Damit unterstützen wir die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Optional steht für die Vereine eine kostenpflichtige Vereinsverwaltung zur Verfügung. Hier werden die Möglichkeiten der Mitgliederverwaltung um weitere Funktionen wie z. B. Beitragseinzug, Noten- und Inventarverwaltung usw. ergänzt. (Eine kostenlose 3-monatige Testphase kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.) Die Vollversion der Vereinsverwaltung kostet 40 € pro Jahr.
Wir bitten alle unsere Vereine um folgendes:
- Aktualisieren Sie bitte die Daten, die zu Ihrem Verein auf der Homepage erscheinen sollen, in der Vereinsverwaltung (entweder in der Light- oder der kostenpflichtigen Version). Sie finden die Einstellungen im Abschnitt "Anzeige Vereinsdaten auf www.nbmb-online.de" des Menüpunkts "Verein verwalten"
- Tragen Sie Ihre Termine bitte ebenfalls in der Vereinsverwaltung ein (Menüpunkt "Termine").
- Veröffentlichen Sie Vereinsnachrichten ebenfalls über die Vereinsverwaltung (Menüpunkt "Vereinsnachrichten").
Klicken Sie hier für den Aufruf der Vereinsverwaltung (sowohl für die Light- als auch für die kostenpflichtige Version): www.nbmb-verwaltung.de
- Wo finde ich die Handbücher zur Vereinsverwaltung (Vollversion und Light-Version)?
Das Handbuch zur Vollversion der Vereinsverwaltung ist unter folgendem Link zu finden: https://www.nbmb-verband.de/index.php/form/get_form/form_id/handbuch_vereinsverwaltung_vv
Der Link zum Handbuch für die Light-Version lautet wie folgt: https://www.nbmb-verband.de/index.php/form/get_form/form_id/handbuch_vereinsverwaltung_vv_light
Prüfungsinhalte Junior
- Was sind die Prüfungsinhalte im Bereich D-Junior?
Anforderung Junior-Abzeichen
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in den "Downloads" unten auf dieser Seite bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)- die Noten im Violinschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer TeilVortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die PrüfungDie Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00Prüfungsordnung:
Alle weiteren zu beachtenden Regelungen und Vorgaben sind der Prüfungsordnung Juniorprüfung zu entnehmen, welche hier heruntergeladen werden kann.
Aus urheberrechtlichen Gründen ist das Vervielfältigen von Noten ohne Zustimmung des Urhebers oder des Verlages verboten. Aus diesem Grund gilt grundsätzlich auch für die Prüfungen des Musikerleistungsabzeichen, dass aus Originalnoten zu spielen ist.
Wertungsspiele
- Wer kann an einem Wertungsspiel teilnehmen?
Teilnehmen können alle Musizierformen der Blasmusik. Vom "Spiel in kleinen Gruppen" (Ensembles) über Spielleute und Trommlerzügen, bis hin zum großen sinfonischen Blasorchester.
Musikalisch ist ein Wertungsspiel mit konzertanter Blasmusik oder auch traditioneller Blasmusik möglich.
Die Teilnahme ist innerhalb einer Leistungsstufe (Bsp. Mittelstufe) möglich. Es gibt aber auch die Möglichkeit, außerhalb von Leistungsstufen im sogenannten "Kritikspiel" anzutreten.
Nicht zu vergessen auch die Marschmusik-Wertung, die einen weiteren Bereich darstellt.
- Wie kann man sich zum Wertungsspiel anmelden?
Ausrichter eines Wertungsspiels sind in der Regel die Bezirke des Blasmusikverbände. Der Bezirk führt das Wertungsspiel in Kooperation mit Vereinen, oft im Zusammenhang mit einem Bezirksmusikfest durch. Etwa ein halbes Jahr vor dem Wertungsspiel erfolgt eine Abfrage der Teilnahme an die Bezirkskapellen. Externe Kapellen können sich direkt beim Veranstalter melden. Ansprechpartner im Bezirk ist hier in der Regel der Bezirksdirigent.
- Was soll gespielt werden? Wie ist das mit den Pflicht- und Selbstwahlstücken?
In der "Konzertwertung" sind zwei Stücke zu spielen:
- In der Grund- und Unterstufe sind das zwei Selbstwahlstücke.
- Von der Mittelstufe bis zur Extraklasse ein Pflichtstück und ein Selbstwahlstück.Dazu gibt es eine Pflichtwahlliste des BDMV, aus der ab der Mittelstufe mindestens ein Stück gewählt werden muss. Steht das Selbstwahlstück nicht in dieser Liste, muss es vom Verbandsdirigenten eingestuft werden. Die Verlagseinstufung ist hier nicht relevant.
In der "Traditionellen Wertung" müssen drei Stücke, ein Marsch, eine Polka und ein Walzer gespielt werden. Hier gibt es ebenfalls eine Pflichtwahlliste.
Selbstwahlstücke außerhalb dieser Liste können nicht gespielt werden.
Ausführliche Informationen zu Pflicht- und Selbstwahlstücken finden Sie auf der folgenden Seite des BBMV:
- Nach welchen Kriterien werden die Stücke eingestuft?
Dafür gibt es einen umfangreichen Kriterienkatalog. Die wichtigsten Komponenten für die Einstufung sind:
- Werklänge
- formale Struktur
- rhythmische Gliederung
- tonaler Aufbau
- Tonumfänge in den Instrumenten
- technische Anforderungen
- rhythmische Anforderungen
- notwendige Besetzung. - Gibt es für ein Wertungsspiel Zuschüsse?
Ja, Zuschüsse können beim jeweiligen Verband über das Zuschussportal beantragt werden.
- Welchen Einfluss hat die Besetzung auf das Ergebnis?
Ziel jedes Orchesters sollte es sein, das Klangbild der Komposition so originalgetreu wie möglich wiederzugeben. Das ist nicht immer möglich. Solistische Stellen können auch von einem anderen Instrument wiedergegeben werden, dabei ist darauf zu achten, dass das Ersatzinstrument lagengetreu und weitestgehend klangähnlich eingesetzt wird.
Problematisch sind Klanglöcher im Orchesterklang, wenn z.B. der Alt-Bereich aufgrund fehlender Waldhörner und Saxophone nur durch die 3. Klarinetten abgebildet wird. Oder Akkordfragmente, aufgrund fehlender Instrumente. Bei solchen Problemen sollten Sie lieber ein passenderes, auf das Orchester besser zugeschnittenes Stück wählen.
- Was ist das Wertungsgespräch?
Das Wertungsgespräch ist die wichtigste Komponente eines Wertungsspiels. In einem Gespräch teilt der Juror dem Dirigenten seine Einschätzung des Vortrags und des Orchesters mit. Stärken und Schwächen werden angesprochen, Handlungsansätze für das Orchester gemeinsam überlegt und Hinweise für die Weiterentwicklung des Orchesters gegeben. Zum Gespräch können auch weitere Musiker, der 2. Dirigent, Vorstand oder Registerführer mitkommen.
- Was ist eine Besetzungsliste? Wie ist das mit Aushilfen?
In die Besetzungsliste, die das Orchester vor der Wertung auszufüllen hat, wird die tatsächliche Musikeranzahl und die Verteilung auf die unterschiedlichen Instrumente eingetragen. Diese ist eine Grundlage für die Bewertung der Juroren.
Der Vortrag soll den tatsächlichen Leistungsstand eines Musikvereins ohne Aushilfen widerspiegeln. In besonderen Fällen (z.B. Krankheit) können Aushilfen hinzugezogen werden. Der BBMV geht aber davon aus, dass jeder Verein ausschließlich mit den Musikern antritt, die dem Verband auch als Musiker des Vereins gemeldet sind.
- Was ist der aktuell gültige Feldschritt?
Der Feldschritt für das Jahr 2022 ist die Nummer 1.
- Was ist ein „Wertungsspiel im Konzert?“
Bei der „Wertung im Konzert“ handelt es sich um ein Pilotprojekt des Musikbund von Ober- und Niederbayern e.V.
Die Wertungsspielordnung dieser Art lehnt sich eng an die Wertungsspielordnungen des Bayerischen Blasmusikverbandes e.V. an.
Diese Wertungsspielform soll Kapellen Gelegenheit geben, im Rahmen eines eigenen Konzertes ihren Leistungsstand von einem unabhängigen Fachjuror beurteilen zu lassen. Der Juror kommt in das Konzert und bewertet die beiden Wertungsstücke. In der Regel Pflicht- und Selbstwahlstück, bzw. Marsch, Walzer, Polka. Die weiteren Stücke werden nur begutachtet. Zusätzlich zur Bewertung erfolgt ein Beratungsgespräch.
Dieses Angebot soll primär Orchestern den (Wieder-) Einstieg in das Wertungsspiel erleichtern.
Um die Kapellen beim Wiedereinstieg nach Corona zu unterstützen ist derzeit auch ein Coaching, bzw. eine reine Beratung ohne Bewertung im Konzert möglich.