FAQs (oft gestellte Fragen)
Sollten Sie Informationen in den FAQs vermissen, so informieren Sie uns bitte unter der E-Mail-Adresse faq@nbmb-online.de. Vielen Dank im Voraus!
Mitgliedschaft im NBMB / Mitgliedermeldung
- Was sind die Vorteile einer Mitgliedschaft im NBMB?Teilen
Eine Mitgliedschaft im NBMB bringt viele Vorteile mit sich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten sie hier: Mitgliedschaft im NBMB.
- Wo finde ich die Beitrittserklärung?Teilen
- Warum ist eigentlich die jährliche Mitgliedermeldung so wichtig?Teilen
Um staatliche Zuschüsse zu erhalten, müssen jährlich genaue Mitgliederzahlen durch den Nordbayerischen Musikbund an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gemeldet werden, denn rd. 80 % der Zuschüsse richten sich nach der Anzahl der Mitglieder sowie deren Altersstruktur. Besonders förderwürdig sind dabei Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 21 Jahren.
Die namentliche Meldung aller Musiker ist darüberhinaus wichtig, um zum einen den Versicherungsschutz (Unfall- und Haftpflichtversicherung) für Ihre Musikerinnen und Musiker zu gewährleisten. Zum anderen müssen die Mitgliedsdaten an die GEMA gemeldet werden. Bitte vergessen Sie bei der Meldung auch nicht die Kinder in der elementaren Musikausbildung (Blockflöte, Musikalische Grundausbildung, Rhythmusgruppen usw.).
Die Zuschüsse des Freistaates Bayern werden zum einen für die vielfältigen Schulungsmaßnahmen unseres Verbandes (z.B. D1/D2/D3-Leistungsabzeichen, Dirigentenlehrgänge, Lehrgänge für Registerführer und Ausbilder, Ausbildung zum Bläserklassenleiter, Auswahlorchester usw.) verwendet. Weiterhin werden Zuschüsse direkt an Mitgliedsvereine für Mangelinstrumente sowie Teilnahmen an Wertungsspielen und Wettbewerben ausbezahlt. So konnten im Jahr 2010 insgesamt rd. 156.000 € direkt an Vereine ausbezahlt werden.
Wir bitten daher alle unsere Mitgliedsvereine, die Jahresmeldung ernst zu nehmen und die Geschäftsstelle des NBMB durch eine fristgemäße Abgabe der Meldung bis Ende Februar jeden Jahres zu unterstützen. Beachten Sie dabei bitte auch das "Merkblatt zur Mitgliedermeldung", das hier verlinkt ist: Mitgliedschaft im NBMB).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Voraus!
PS: Im Falle von säumigen Vereinen müssen wir - wie allgemein üblich - leider auch Mahnschreiben versenden, in denen auf die Konsequenzen einer Nichtabgabe der Jahresmeldung hingewiesen wird (Mahngebühr und eventuell sogar Ausschluss aus dem Musikverband). Wir dürfen versichern, dass wir uns über jedes Mahnschreiben freuen, das wir NICHT versenden müssen! Bitte helfen Sie uns dabei!
- Wo finde ich das Merkblatt zur Mitgliedermeldung inkl. Mitgliedsbeiträge?Teilen
Das Merkblatt zur Mitgliedermeldung mit den Kosten einer Mitgliedschaft im NBMB finden Sie hier: Mitgliedschaft im NBMB.
Datenschutz
- Worum geht es bei der EU-DSGVO?Teilen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht wurden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
Die neue EU-weite Datenschutz-Grundverordnung trat am 25.5.2018 in Kraft.
- Welche Vereine sind von der EU-DSGVO betroffen?Teilen
Im Grunde sind alle Vereine betroffen, denn jeder Verein "verarbeitet" in irgendeiner Form Daten.
- Wer ist für die Umsetzung der DSGVO im Verein zuständig?Teilen
Der Datenschutz im Verein ist Chefsache! Der Vorsitzende kann sich zwar helfen lassen, aber er bleibt verantwortlich dafür, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung umgesetzt wird.
- Wie kann man das DSGVO-Thema angehen?Teilen
Zuerst sollte man die Themen angehen, die "augenfällig" sind, also Impressum und Datenschutzerklärung auf der Homepage und auch Impressum auf der Facebook-Seite.
Hilfreich bei der Erstellung dieser beiden Erklärungen sind sog. "Generatoren", die es im Internet zu finden gibt. Der beratende Anwalt des Bayerischen Blamusikverbands empfiehlt aktuell den Generator der Seite www.ratgeberrecht.eu.
Als nächsten Schritt sollte man eine Bestandsaufnahme machen,
- wer im Verein alles Zugriff auf personenbezogene Daten hat
- welche Daten im Verein gespeichert werden
- an wen diese Daten weitergegeben werden.Diese Informationen sind dann in einer Datenschutzerklärung bzw. Datenschutzordnung zu formulieren. Muster dafür gibt es auf der BBMV-Website.
Der nächste Schritt ist dann die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses. Auch hierfür gibt es Muster auf dieser Website.
Darüber hinaus sind noch organisatorische und technische Sicherungsmaßnahmen zu überlegen!
- Gibt es Vorlagen zum Thema Datenschutz?Teilen
Ja, wir haben für alle Bereiche, bei denen Vereine mit dem Thema "Datenschutz" in Berührung kommen könnten, entsprechende Vorlage erstellt:
https://bbmv-online.de/service-center/vereinsrecht#datenschutz
- Gibt es Literatur speziell für Vereine?Teilen
Literatur ausschließlich für Vereine ist selten. Aber einen ersten guten Überblick gibt es auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Dort gibt es kurz und knapp Informationen speziell für Vereine.
- Müssen wir für unsere Mitglieder etwas machen?Teilen
Für die aktuellen Mitglieder müssen keine Datenschutzerklärungen nachgefordert werden. Hier reicht die bisherige Information aus.
Für neue Mitglieder ist eine Information über die gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verwendung und Weitergabe notwendig. Hier empfiehlt es sich, auf der Rückseite des Mitgliedsantrags einen Datenschutzhinweis aufzunehmen und sich diesen unterschreiben zu lassen.
Darüber hinaus sollte jeder Verein eine Datenschutzordnung/-richtlinie oder Ähnliches erlassen. Am sinnvollsten als Ordnung (= Anhang der Satzung).
Allgemein empfiehlt es sich, die Umsetzung der DSGVO den Mitgliedern bekannt zu machen, beispielsweise im Rahmen einer Mitgliederversammlung oder in der Vereinszeitschrift.
Ehrenamtsnachweis Bayern
- Was ist der Ehrenamtsnachweis Bayern?Teilen
Der Ehrenamtsnachweis Bayern ist mehr als eine Urkunde. Zusätzlich zu den Ehrungen, die jeder Verein und Verband in seiner Ehrungsordnung verankert hat, ist der Ehrenamtsnachweis ein Schriftstück mit der Unterschrift der Staatsministerin für Arbeit und Soziales, das die im Ehrenamt erworbenen Fähigkeiten dokumentiert.
Mit dem Ehrenamtsnachweis kann ein ganz konkreter Nutzen verbunden werden: Mit ihm können die sogenannten »Soft Skills« nachgewiesen werden, die heute so wichtig sind. Schließlich beweist jeder Ehrenamtliche in seiner täglichen Arbeit Teamfähigkeit, soziale Kompetenz und dergleichen mehr – was eben Arbeitgeber heute so wissen wollen.
Dieser Nachweis kann beispielsweise in Bewerbungsmappen eingelegt werden, damit der potenzielle Arbeitgeber gleich sieht, dass er einen engagierten und kompetenten Menschen vor sich hat. Übrigens: nicht nur Jugendliche profitieren an dieser Stelle vom Ehrenamtsnachweis, sondern auch gestandene Arbeitnehmer, die sich beruflich umorientieren wollen.
Auch der Arbeitgeber freut sich, wenn er nicht erst umständlich erfragen muss, was der Bewerber für Qualitäten hat, die nicht aus seinen beruflichen oder Schulzeugnissen hervorgehen. Und für den Verein, der ein Mitglied mit dem Ehrenamtsnachweis auszeichnet, bedeutet dieser eine gute und praktische Erweiterung der eigenen Ehrungsmöglichkeiten.
- Wo kann der Ehrenamtsnachweis beantragt werden?Teilen
Für alle, die in einem bayerischen Chor, Orchester oder Musikverein tätig sind, ist für die Erteilung des Ehrenamtsnachweises der Bayerischen Musikrats e.V. (BMR) zuständig.
Gehen Sie bei der Beantragung wie folgt vor:
- Laden Sie das Antragsformular von der Website des BMR herunter..
- Füllen Sie das Antrangsformular aus und senden Sie es an die BMR-Geschäftsstelle:Bayerischer Musikrat e.V.
Sandstraße 31
80335 MünchenGerne können Sie Sie sich bei Fragen auch an Max Kriesmair wenden:
Email: max.kriesmair@musikinbayern.de
Tel.: 089 / 520464-14
GEMA
- Wo finde ich eine Zusammenfassung über den GEMA-Rahmenvertrag?Teilen
Der GEMA-Rahmenvertrag und seine Inhalte werden vom BBMV unter dem Menüpunkt GEMA vorgestellt.
- Anleitung zur Anmeldung und Registrierung im GEMA-PortalTeilen
Inzwischen läuft die GEMA-Meldung von Veranstaltungen über das GEMA-Portal. Eine Anleitung zur Registrierung/Anmeldung, auf unsere Mitgiedsvereine zugeschnitten, haben die Kollegen im ASM erstellt:
Anleitung zur Anmeldung und Registrierung GEMA-Portal
Bei Fragen können Sie sich auch gerne an die Geschäftsstelle wenden.
- Woher erhalte ich meine GEMA-Nr.?Teilen
Die GEMA-Kundennummer ist u.a. auf GEMA-Rechnungen zu finden. Falls keine solche Rechnung zur Hand ist, kann die Nummer auch in der BBMV-Geschäftsstelle (info@bbmv-online.de) erfragt werden.
- Woher weiß die GEMA, dass ich im Rahmenvertrag des BBMV enthalten bin?Teilen
Musikvereine der BBMV-Mitgliedsverbände wurden bzw. werden bei Neueintritten an die GEMA gemeldet.
- Wie berechnet sich die GEMA-Gebühr für unsere Konzerte? Was sind die ausschlaggebenden Faktoren?Teilen
Die GEMA-Gebühr ist je nach Tarif von verschiedenen Faktoren wie Eintrittspreis, Anzahl Besucher oder Quadratmeterzahl des Veranstaltungsortes etc. abhängig. Einen guten Überblick bietet das Internet-Portal der GEMA, wobei es sich die GEMA vorbehält, Veranstaltungen basierend auf den gemachten Angaben auch anderen Tarifen zuzuordnen, was die Kosten erhöhen oder reduzieren kann.
- Müssen wir als Musikverein alle unsere Konzerte bei der GEMA anmelden - auch, wenn sie kostenlos sind?Teilen
Grundsätzlich müssen alle Veranstaltungen mit GEMA-pflichtiger Literatur im GEMA-Portal angemeldet werden, selbst wenn diese über den Rahmenvertrag pauschal abgegolten ist.
Wichtig ist, dass für alle Veranstaltungen auch eine sog. „Set-Liste“ abgegeben werden muss. - Muss ich pauschal abgegoltene Veranstaltungen melden und dafür auch Musikfolgen abgeben?Teilen
Auch für pauschal abgegoltene Veranstaltungen müssen die Musikfolgen abgegeben werden. Nur so bekommen unsere Blasmusik-Komponisten auch ihre Tantiemen von der GEMA.
Zudem ist die GEMA laut Rahmenvertrag berechtigt, für nicht-abgegebene Musikfolgen eine "Straf"gebühr zu berechnen ... und sie tut dies auch!
- Müssen Ständchen gemeldet werden und wenn ja, welche?Teilen
Ständchen müssen gemeldet werden, sofern
a) der Musikverein Veranstalter des Ständchens lt. Rahmenvertrag ist
b) das Ständchen öffentlich istNur öffentliche Musikaufführungen müssen bei der GEMA gemeldet werden.
Was bedeutet aber nun öffentlich im Sinne der GEMA?
Der FAQ-Bereich der GEMA gibt hier Hinweise: Auf die Frage, wann die Nutzung eines Musikwerks öffentlich und damit lizenzpflichtig sei, gibt es keine eindeutige Antwort. Persönliche Verbundenheit der Teilnehmer untereinander (wie zum Beispiel bei einem Ständchen für ein Ehrenmitglied im Rahmen einer privaten Feier oder nur mit der Blaskapelle) spricht dafür, dass die Veranstaltung nicht öffentlich und damit nicht lizenzpflichtig ist. Je größer aber die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Veranstaltung öffentlich ist, weil die Personen nicht persönlich miteinander verbunden sein können.
- Brauchen wir eine GEMA-Lizenz, wenn wir Konzertmitschnitte auf YouTube oder Facebook, Insta, TikTok hochladen?Teilen
Durch den Lizenzvertrag, den YouTube mit der GEMA geschlossen hat, darf GEMA-pflichtige Musik hochgeladen werden, weil YouTube die Lizenzkosten dafür bezahlt. Weder Urheber, Verlag noch Channel-Betreiber müssen den Video-Upload bei der GEMA melden.
Das gleiche gilt für SocialMedia-Plattformen wie Facebook, Insta oder TikTok.
- Müssen wir zahlen, wenn wir (selbst aufgenommene) Musik auf unserer Website abspielen?Teilen
Für die Nutzung von Musik – egal ob selbst aufgeführt und mitgeschnitten oder bestehender Audio-Files muss ein separater Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen werden.
Es empfiehlt sich, Konzertmitschnitte o.ä. bei Youtube einzustellen und dann in die Website einzubetten. Dann ist kein separater GEMA-Vertrag notwendig.
- Gibt es Alternativen zur GEMA-pflichtigen Musik, die wir ohne Gebühren spielen dürfen?Teilen
Damit eine ganze Veranstaltung nicht GEMA-pflichtig wird, muss jedes Stück der Veranstaltung GEMA-frei sein. Da bleiben fast nur selbst komponierte Stücke und Volksmusik übrig. Der Landesverein für Heimatpflege hat hier einiges an Literatur (Volksmusik) zu bieten. Der BBMV bietet auf seiner Website unter Notendownload u.a. für Christkindlmärkte ein paar GEMA-freie Weihnachtslieder an.
- Müssen wir auch selbst arrangierte Stücke melden?Teilen
Bei „arrangierten“ Stücken muss man unterscheiden, ob es sich tatsächlich um selbst angefertigte Arrangement handelt (ich höre eine Melodie bzw. ein Stück und schreibe für mein Orchester das Arrangement dafür) oder ob man einige Stimmen eines vorhandenen Stückes für die Besetzung seines Orchesters anpasst. Ersteres müsste nicht gemeldet werden; Im zweiten Fall schon.
Grundsätzlich muss aber eine Veranstaltung gemeldet werden. Wenn in dieser Veranstaltung überhaupt keine GEMA-pflichtige Literatur gespielt wird, dann muss gegenüber der GEMA der Nachweis geführt werden, dass tatsächlich nur GEMA-freie Werke aufgeführt wurden.
- Was passiert, wenn wir GEMA-pflichtige Musik spielen, aber keine Anmeldung gemacht haben?Teilen
In diesem Fall ist die Veranstaltung nicht über den Rahmenvertrag des BBMV pauschal abgegolten, sondern wird von der GEMA berechnet. Zudem ist die GEMA berechtigt, einen „Strafzuschuss“ von 100% zu berechnen.
- Gibt es eine Möglichkeit, Veranstaltungen nachträglich anzumelden? Was sind die Fristen?Teilen
Lt. GEMA-Rahmenvertrag des Bayerischen Blasmusikverbandes sind die Veranstaltungen bis spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung im Portal anzumelden. Das bietet die Möglichkeit, auch gleich die Set-Liste mit abzugeben.
- Sind gemeinnützige Musikvereine von der GEMA-Gebühr befreit?Teilen
Die Gebühren für die Musiknutzung richten sich nicht nach Gemeinnützigkeit oder Ehrenamt sondern nur daran, ob der Komponist, Textdichter oder Verlag bei der GEMA Mitglied ist.
Rundfunkbeiträge / GEZ
- Muss ein Musikverein einen Rundfunkbeitrag bezahlen?Teilen
Im Prinzip muss jeder Musikverein mit einem eigenen Probenheim die für gemeinnützige Vereine ermäßigte Rundfunkgebühr bezahlen. Dies ist unabhängig davon, ob der Verein in seinem Probenheim überhaupt Rundfunkgeräte stehen hat oder nicht. Hierzu gab es jedoch 2019 eine Klarstellung: Demnach muss ein Musikverein keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er in seiner Betriebsstätte (Proberaum) keinen eingerichteten Arbeitsplatz hat und zudem kein auf den Verein zugelassenes Fahrzeug unterhält.
Sollten die oben genannten Kriterien nicht auf Ihren Verein zutreffen, so beachten Sie bitte: Die Gebühren können auch rückwirkend eingefordert werden! Falls Sie sich nicht sicher sind, so wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle bzw. an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
- Was soll ich tun, wenn ich eine GEZ-Rechnung erhalte?Teilen
Erhoben wird der Rundfunkbeitrag über den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Sollten Sie vom Beitragsservice angeschrieben werden, verweisen Sie darauf, dass eine Beitragspflicht für Ihren Verein aufgrund der genannten Kriterien entfällt und bitten um eine Stornierung. Sollte es zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Geschäftsstelle.
Künstlersozialkasse (KSK)
- Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?Teilen
Die Künstlersozialkasse (KSK) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse (KSK). Der Anteil der KSK refinanziert sich zum Teil durch Pflichtabgaben von „Unternehmen“, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter). Dazu zählen auch gemeinnützige Vereine.
- Was soll ich tun, wenn ich ein Schreiben von der KSK bekomme?Teilen
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Geschäftsstelle Ihres Verbandes.
Versicherungen
- Wo finde ich Informationen zu den Versicherungen des NBMB?Teilen
Alle Informationen zum Versicherungs-Rahmenvertrag und den optionalen Versicherungen finden Sie hier: https://nbmb.de/service/der-grosse-ratgeber/versicherungen#c
Ehrungen
- Wo finde ich die Ehrungsordnung?Teilen
Beachten Sie bitte, dass seit dem 01. April 2013 alle Mitgliedsehrungen über das Verbandsprogramm beantragt werden müssen. Alle nötigen Informationen sind in der beigefügten Ehrungsordnung zu finden (siehe "Mehr Info", gültig seit 01.01.2024).
Vereinsehrungen sind wie in der Ehrungsordnung aufgeführt formlos zu beantragen.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an den/die Ehrungsbeauftragte/n Ihres Bezirks. Diese werden inklusive ihrer Kontaktdaten auf nbmb-online.de unter der jeweiligen Bezirksleitung aufgeführt:
- Bezirksleitung Mittelfranken
- Wie kann ich Ehrungen für meinen Verein beantragen?Teilen
Ehrungen werden über die Vereinsverwaltung beantragt: https://www.nbmb-verwaltung.de. Die Vorgehensweise ist im dazugehörigen Handbuch für die Vereine beschrieben.
Bitte informieren Sie sich auch über die Ehrungsordnung.
- Was ist die PRO MUSICA-Plakette?Teilen
Die PRO MUSICA-Plakette wurde im Jahre 1968 durch Bundespräsident Heinrich Lübke als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben. Die Plakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra sowie die Inschrift PRO MUSICA FÜR VERDIENSTE UM INSTRUMENTALES MUSIZIEREN; die Rückseite zeigt den Bundesadler.
Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Eine nachträgliche Verleihung bei einem über 100-jährigen Bestehen ist selbstverständlich ebenfalls möglich. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat.
Die Verleihung der ersten PRO MUSICA-Plakette eines Jahres erfolgt durch den Bundespräsidenten oder einen benannten Stellvertreter am Sonntag Laetare im Rahmen der Tage der Chor- und Orchestermusik. Die weiteren Plaketten werden dann in - je nach Bundesland unterschiedlichen - jeweils eigenen Veranstaltungen überreicht. Einschließlich des Jahres 2015 haben erst 1.965 Musikvereinigungen diese Plakette erhalten.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag bis spätestens zum 30. September im Jahr vor der Verleihung eingereicht werden muss! Ausführliche Informationen und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie unter folgender Adresse:
Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände
Cluser Straße 5, 78647 Trossingen
Tel: 07425 - 32 88 06 40
E-Mail: info@orchesterverbaende.de
www.orchesterverbaende.de
Transparenzregister
- Was ist das Transparenzregister und wer führt es?Teilen
Das Transparenzregister ist eine offizielle Datenbank, die Informationen über die Eigentümer und wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Vereinen enthält. Es wird von der Bundesanzeiger Verlag GmbH verwaltet.
- Wer muss eine Gebühr für das Transparenzregister zahlen?Teilen
Alle eingetragenen Vereine und Unternehmen müssen eine jährliche Gebühr für das Transparenzregister zahlen, auch wenn sie keine Eintragung vornehmen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, eine Befreiung von der Gebühr zu beantragen.
Antragsformular_Gebuehrenbefreiung.pdf
NEU ab 2024: Sofern man im Zuwendungsempfängerregister gelistet ist, entfällt die Jahresgebühr.
- Was ist das Zuwendungsempfängerregister und wie wirkt es sich auf die Gebühr aus?Teilen
Das Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wurde 2024 eingeführt und wird vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet. Organisationen, die dort eingetragen sind, müssen keine Gebühr für das Transparenzregister zahlen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Was müssen Vereine im Transparenzregister melden?Teilen
Eingetragene Vereine müssen angeben, wer ihr wirtschaftlich Berechtigter ist. In der Regel sind das die Mitglieder des Vorstands, die automatisch ins Register eingetragen werden.
- Wann muss eine Aktualisierung der Eintragung erfolgen?Teilen
Wenn sich Daten ändern oder fehlen, müssen diese entweder im Vereinsregister oder direkt im Transparenzregister aktualisiert werden.
- Kann die Gebührenbefreiung rückwirkend erfolgen?Teilen
Nein, die Befreiung gilt erst ab dem Jahr, in dem der Antrag gestellt wurde, oder ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Zuwendungsempfängerregister.
Zuschüsse
- Wo finde ich Informationen zu den Zuschüssen des NBMB?Teilen
Informationen zu den Zuschüssen finden Sie hier: https://nbmb.de/service/der-grosse-ratgeber/zuschuesse#c
Satzungen, Formulare und Vorlagen
- Wo finde ich die Satzung des Nordbayerischen Musikbundes e.V.?Teilen
Die Satzung des NBMB finden Sie im Anhang unter "Mehr Info" (beschlossen am 10.11.2019, ins Vereinsregister eingetragen am 06.08.2020).
- Wo finde ich eine Mustersatzung für einen eingetragenen Verein?Teilen
Unter https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Zielgruppen/Vereine/Mustersatzung-fuer-einen-Verein.pdf finden Sie eine Mustersatzung des Bayerischen Finanzamts.
Hinweis: Bitte informieren Sie uns, falls dieser Link nicht mehr funktioniert. Vielen Dank hierfür im Voraus!
- Wo finde ich eine Mustersatzung für einen Förderverein?Teilen
- Wo finde ich ein Muster einer Finanzordnung eines Mehrsparten-Vereins?Teilen
Eine Muster-Finanzordnung eines Mehrsparten-Vereins finden Sie im Anhang unter "Mehr Info".
- Wo finde ich den Muster-Gastspielvertrag des BBMV?Teilen
Der Bayerische Blasmusikverband hat in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Richard Didyk ein Muster für einen Gastspielvertrag erarbeitet. Diesen finden Sie hier.
- Wo finde ich die Vorlage für Reisekostenabrechnung des Bezirk Unterfranken?Teilen
Das beigefügte Excel-File kann als Vorlage zur Erstellung von Reisekostenabrechnungen verwendet werden. Sie finden es im Anhang unter "Mehr Info".
- Wo finde ich die Bezirks- und Kreisordnungen des NBMB?Teilen
Bezirks- und Kreisverbände können eigene Bezirks- bzw. Kreisordnungen beschließen. Falls vorhanden, finden Sie diese auf der Unterseite des Bezirks- bzw. Kreisverbands im Menüpunkt "Bezirk" bzw. "Kreisverband".
Logos NBMB
- Wo finde ich ein Logo des NBMB?Teilen
Das Verbandswappen und -logo können Sie hier unter "Mehr Info" in verschiedenen Ausführungen herunterladen. Sie können es gerne nutzen, um von Ihrer Homepage aus auf den NBMB zu verlinken. Auch zu anderen Werbezwecken Ihres Musikvereins mit NBMB-Bezug können die Dateien genutzt werden. Eine zweckentfremdete Nutzung ist nicht gestattet.
Inklusion und Prävention
- Wo finde ich Informationen und Hilfsmittel zu Inklusion im Musikverein?Teilen
Unterstützung, Hilfsmittel und erfolgreiche Praxisbeispiele zur Inklusion in der Blasmusik finden Sie hier: https://nbmb.de/inklusion/uebersicht#c
- Wo finde ich Informationen rund um Prävention im Musikverein?Teilen
Hilfestellungen zu den Themen Kinderschutz und Prävention sowie Ansprechpersonen finden Sie auf der Homepage der Nordbayerischen Bläserjugend: https://www.blaeserjugend.de/themen/praevention-und-kinderschutz.html
Unter anderem finden Sie dort unter "Prävention" auch die Formulare "Selbstverpflichtungserklärung für den Verein" und "Selbstverpflichtungserklärung für Verantwortliche des Vereins".
Marschmusik
- Welcher Feldschritt gilt dieses Jahr?Teilen
Der aktuelle Feldschritt ist auf den Seiten des Bayerischen Blasmusikverbandes im Menüpunkt Musik in Bewegung zu finden.
- Was gibt es beim Marschieren zu beachten?Teilen
Der Bayerische Blasmusikverband erklärt die Regeln des Marschierens ausführlich in seiner Broschüre "Musik in Bewegung" und dem dazugehörigen Video unter www.bbmv-online.de/musik-im-bbmv/musik-in-bewegung
Noten und Gemeinschaftschöre
- Was sind die Musikstücke für Gemeinschaftschöre?Teilen
Hymnen:
Zwei Hymnen sollen, drei können gespielt werden.
Europa-Hymne (Ludwig van Beethoven, Arr. Joseph Kanz, Trio Musikedition)
Bayern-Hymne (Konrad Max Kunz, Arr. Joseph Kanz, Trio Musikedition)
Deutschlandlied (Joseph Haydn, Arr. Joseph Kanz, Trio Musikedition)Zusätzlich werden folgende Stücke gespielt:
Ein Leben lang (Fäaschtbänkler, Edition Rosenklang, Blasmusik-Ausgabe)
Auf der Vogelwiese (Josef Poncar, arr. Jaroslav Ondra, Musikverlag Rundel)Alle Ausgaben liegen im Marschbuchformat vor, ebenso ist das Schlagwerk auf die beim Gemeinschaftschor vorhandene Besetzung (große Trommel, kleine Trommel und Becken) abgestimmt. Für alle Stücke liegen auch Ausgaben für Spielleuteorchester vor.
Wenn Sie mit Ihrem Verein an einem Kreis- oder Bezirksmusikfest des NBMB teilnehmen, können Sie die erforderlichen Ausgaben bei der Geschäftsstelle unter Angabe des Musikfestes, an dem der Verein teilnimmt, kostenfrei und formlos per E-Mail anfordern. Bitte überprüfen Sie aber zunächst, ob die Ausgaben in Ihrem Verein schon vorliegen.
Stand: 18.12.2024
- Stellt der NBMB seinen Mitgliedsvereinen kostenlose Noten zur Verfügung?Teilen
Ja, kostenloses und in der Regal GEMA-freies Notenmaterial finden sie hier: https://nbmb.de/service/notendownloads#c
Newcomer-, Junior- und Musikerleistungsabzeichen (D1, D2, D3, Plus)
- Wo finde ich Informationen zum Newcomer-Abzeichen?Teilen
Alle Unterlagen und Downloads zum Junior-Abzeichen finden Sie auf den Seiten der Nordbayerischen Bläserjugend: https://www.blaeserjugend.de/angebote/newcomer-abzeichen.html
- Wo finde ich Informationen zum Junior-Abzeichen?Teilen
Alle Unterlagen und Downloads zum Junior-Abzeichen finden Sie auf den Seiten der Nordbayerischen Bläserjugend: https://www.blaeserjugend.de/angebote/junior-abzeichen.html
- Wo finde ich Informationen zum Musikerleistungsabzeichen (D1, D2, D3, Plus)?Teilen
Informationen zum Musikerleistungsabzeichen (D1, D2, D3, Plus) finden Sie auf https://nbmb.de/fortbildung-und-wettbewerbe/musikerleistungsabzeichen/uebersicht#c.
Falls Sie einen Antrag auf Nachteilausgleich stellen möchten, da für den/die Teilnehmer:in bestimmte Einschränkungen gelten, so finden Sie diesen im Bereich "Allgemeine Downloads" auf den Seiten des Bayerischen Blasmusikverbands: https://www.bbmv-online.de/musikerleistungsabzeichen/downloads#allgemein. Beachten Sie, dass Sie das ausgefüllte Formular für den Nachteilausgleich mit der Anmeldung einreichen müssen.
- Ich habe mein Abzeichen verloren oder es ist kaputt gegangen. Wie bekomme ich einen Ersatz?Teilen
Ersatzabzeichen von Prüfungen können bei der Geschäftsstelle des Nordbayerischen Musikbundes angefordert werden, wenn ein entsprechender Nachweis (z.B. Urkunde) vorgelegt wird. Bei Prüfungen, die nach 2012 abgelegt wurden, liegen in der Regel entsprechende Aufzeichnungen in der Verbandsverwaltung vor, sodass in diesem Fall auch ohne weiteren Nachweis ein Ersatzabzeichen herausgegeben werden kann. Ersatzabzeichen sind kostenpflichtig (8,00 € + Porto).
Wertungsspiele und Wettbewerbe
- Wo finde ich Informationen zu Wertungsspielen?Teilen
Allgemeine Informationen zu Wertungsspielen finden Sie auf https://nbmb.de/fortbildung-und-wettbewerbe/wertungsspiele/wertungsspiele#c. Die anstehenden Wertungsspieltermine im NBMB finden Sie auf https://nbmb.de/musikfeste#c.
- Wo finde ich in Informationen zu den Wettbewerben?Teilen
Alle Informationen zu den verschiedenen Wettbewerben des NBMB und seiner Dachvervände finden Sie hier: https://nbmb.de/fortbildung-und-wettbewerbe/wettbewerbe/uebersicht#c
Verbandszeitschrift »Blasmusik in Bayern«
- Was ist die »Blasmusik in Bayern«? Wie kann ich sie lesen?Teilen
Die »Blasmusik in Bayern« ist die Fachzeitschrift und Organ des Nordbayerischen Musikbundes sowie des Bayerischen Blasmusikverbandes (BBMV, Dachverband des NBMB) und weiterer Musikbünde.
Die Zeitschrift erscheint seit 1. Januar 2020 und wird vom Bayerische Blasmusikverband in Eigenregie herausgegeben.
Zusätzlich zur Print-Ausgabe, die in einfacher Ausfertigung an alle bayerischen Musikvereine verschickt wird, gibt es eine Digitalausgabe, die in einer eigenen App oder auch am PC von allen Musikerinnen und Musikern kostenlos und unbegrenzt zu lesen ist. Die App ist im App Store und Google Play Store zum Download verfügbar. Über folgende QR-Codes können Sie direkt die App herunterladen:
Die gedruckte Ausgabe enthält vor allem Meldungen aus den verschiedenen Bayerischen Blasmusikverbänden, allerdings wird hier auf die Berichte aus den Vereinen verzichtet. Gründe dafür sind einerseits die geringeren Kosten durch den reduzierten Umfang des gedruckten Heftes. Andererseits müssen die Berichte der Vereine nun auch nicht mehr gekürzt werden und sind in der Online-Ausgabe in voller Länge zu finden. Einen weiteren Vorteil bieten die neuen Möglichkeiten der Online-Ausgabe: Zu den Berichten der Vereine können weitere Bilder in einer Online-Bildergalerie veröffentlicht werden.
Auch wenn Sie die Print-Ausgabe der »Blasmusik in Bayern« schon gelesen haben, lohnt sich daher auf jeden Fall ein Blick in die ausführliche Online-Ausgabe.
Wenn Sie selbst Berichte in der Online-Ausgabe der »Blasmusik in Bayern« veröffentlichen möchten, so senden Sie diese bitte an info@blasmusikinbayern.de.
Die Homepage der »Blasmusik in Bayern« ist erreichbar unter: http://www.blasmusikinbayern.de
- Wie ist der Bezug der Zeitschrift geregelt?Teilen
Die »Blasmusik in Bayern« erscheint elf Mal pro Jahr (Heft 7-8 erscheint als Doppelausgabe).
Sie ist das offizielle Magazin des Bayerischen Blasmusikverbandes und seiner Mitgliedsverbände (Nordbayerischer Musikbund, Allgäu-Schwäbischer Musikbund, Musibund von Ober- und Niederbayern, Blasmusikverband Vorspessart, Musikverband Untermain, Musik- und Spielmannswesen im Bayerischen Turnerbund, Landesverband für Spielmannswesen in Bayern) und wird allen Mitgliedsvereinen geliefert. Es gilt die beim jeweiligen Verband hinterlegte Postadresse des Vereins. Der Bezugspreis ist über die satzungsmäßige Kommunikationspauschale der Verbände gedeckt.
Hinweise:
- Mitgliedsvereine können weitere Exemplare der »Blasmusik in Bayern« direkt beim Bayerischen Blasmusikverband bestellen.
- Nichtmitglieder oder Einzelpersonen können die »Blasmusik in Bayern« ebenfalls direkt beim Bayerischen Blasmusikverband bestellen.
- Einzelhefte können (vorbehaltlich der Verfügbarkeit und zzgl. Versandkosten) beim Bayerischen Blasmusikverband bestellt werden.
Die Konditionen (Bezugspreis, Kündigungsfrist etc.) entnehmen Sie bitte jeweils dem Impressum der gedruckten bzw. der Online-Ausgabe oder erkundigen Sie sich direkt beim Bayerischen Blasmusikverband.
- Wie reiche ich einen Bericht meines Vereins zur Veröffentlichung ein?Teilen
Die »Blasmusik in Bayern« erscheint elf Mal pro Jahr (Heft 7-8 erscheint als Doppelausgabe).
Zusätzlich zur Print-Ausgabe, die in einfacher Ausfertigung an alle bayerischen Musikvereine verschickt wird, gibt es eine Digitalausgabe, die in einer eigenen App oder auch am PC von allen Musikerinnen und Musikern kostenlos und unbegrenzt zu lesen ist. Die App ist im App Store und Google Play Store zum Download verfügbar. Sehen Sie hierzu den Eintrag "Was ist die »Blasmusik in Bayern«? Wie kann ich sie lesen?".
Die gedruckte Ausgabe enthält vor allem Meldungen aus den verschiedenen Bayerischen Blasmusikverbänden, allerdings wird hier auf die Berichte aus den Vereinen verzichtet. Gründe dafür sind einerseits die geringeren Kosten durch den reduzierten Umfang des gedruckten Heftes. Andererseits müssen die Berichte der Vereine nun auch nicht mehr gekürzt werden und sind in der Online-Ausgabe in voller Länge zu finden. Einen weiteren Vorteil bieten die neuen Möglichkeiten der Online-Ausgabe: Zu den Berichten der Vereine können weitere Bilder in einer Online-Bildergalerie veröffentlicht werden.
Wenn Sie selbst Berichte Ihres Vereins in der Online-Ausgabe der »Blasmusik in Bayern« veröffentlichen möchten, so reichen Sie die Berichte bitte über die Vereinsverwaltung ein (im Menüpunkt "Vereinsnachrichten" Text und Bilder hinzufügen und zur Veröffentlichung in der »Blasmusik in Bayern« freigeben).
Blasmusik4u
- Was ist Blasmusik4u?Teilen
Blasmusik4u ist eine Initiative des Bayerischen Blasmusikverbandes e.V. und seiner Mitgliedsverbände Allgäu-Schwäbischer Musikbund e.V., Blasmusikverband Vorspessart e.V., Musikbund von Ober- und Niederbayern e.V. und Nordbayerischer Musikbund e.V. In Bayern gibt es über 2.100 Musikvereine mit etwa 115.000 Musiker:innen. Die Initiative Blasmusik4u will die Blasmusik in Bayern flächendeckend fördern und zu einer größeren Sichtbarkeit der Musik innerhalb der Gesellschaft beitragen. Zudem ist www.blasmusik4u.de eine Plattform für alle Kinder, Jugendliche, Eltern, Erwachsene und Senioren, um sich über Blasmusik selbst, aber auch über die Angebote der vielen Musikvereine vor Ort umfassend zu informieren.
Die Plattform kommt den NBMB-Mitgliedsvereinen direkt zugute, da im Unterrichts- und Event-Finder alle Musikvereine aufgelistet werden und von Interessierten direkt kontaktiert werden können.
- Wie kann ich meinen Verein auf Blasmusik4u präsentieren?Teilen
Die Daten der Vereine, die auf Blasmusik4u angezeigt werden, werden in der Vereinsverwaltung gepflegt. Die dort unter der Rubrik „Verein verwalten --> öffentliche Daten“, "Vereinsnachrichten" bzw. „Termine“ hinterlegten und explizit freigegebenen Vereinsinformationen, Kontaktadressen und Fotos werden automatisch auf der Plattform angezeigt. Hinweise zur Datenpflege finden Sie in der nachfolgenden Datei oder im Video.
- Kann von einer Vereinshomepage auf Blasmusik4u verlinkt werden?Teilen
Wir freuen uns sehr, wenn Sie auf Printprodukten oder von Ihrer Vereinshomepage auf www.blasmusik4u.de verlinken. Gerne können Sie einen kurzen Text zu Blasmusik4u formulieren und dann auf das Portal verlinken. Natürlich könenn auch einzelne Blogbeiträge oder Social Media Posts (Facebook & Instagram) gerne geteilt werden. Im Downloadbereich von Blasmusik4u finden Sie das Logo.
Das erhöht die Rechweite der Plattform und stärkt somit die Sichtbarkeit der Blasmusik in unserer Gesellschaft.
Seminarhäuser & Unterkünfte
- Welche Seminarhäuser und Unterkünfte für Musikvereine gibt es im NBMB-Gebiet?Teilen
Eine Landkarte mit Seminarhäusern und Unterkünften in Nordbayern, die geeignete Bedingungen für Musikvereine bieten, finden Sie hier.
Verschiedenste Informationen zu Musiktheorie und -praxis
- Wo kann ich mich über Musiktheorie informieren?Teilen
Nachfolgend haben wir einige Internetseiten zusammengestellt, die viele verschiedene Möglichkeiten bieten, um das musiktheoretische Wissen aufzufrischen. Von Online-Übungen über kostenlose Arbeitsblätter zum Ausdrucken ist einiges dabei.
Online-Übungen:
- http://www.lehrklaenge.de/
- https://www.musiklehre.at/g7/
- http://www.notenlehre.interaktiv-lernen.net/
- http://www.theorie-musik.de/
- http://www.schulmusiker.info/
- http://www.tonalemusik.de/
Kostenlose Arbeitsblätter zum Ausdrucken:
Bundesfreiwilligendienst
- Wo finde ich Informationen zum Bundesfreiwilligendienst?Teilen
Informationen zum Bundesfreiwilligendienst finden Sie auf https://www.blaeserjugend.de/angebote/bundesfreiwilligendienst.html.
Vereinsverwaltung
- Was ist die Vereinsverwaltung?Teilen
Für alle Mitgliedsvereine des NBMB steht seit Anfang Juli 2020 die kostenlose „Vereinsverwaltung light“ zur Verfügung. Hier können Sie die für die Mitgliedschaft wichtigen Informationen pflegen, die jährliche Mitgliedermeldung veranlassen, ihre Orchester verwalten, Musikerinnen und Musiker für Kurse oder Ehrungen anmelden etc. Und ganz wichtig: Sie können hier selbst detailliert festlegen, welche personenbezogenen Daten zu Ihrem Verein auf der Homepage erscheinen sollen. Damit unterstützen wir die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Optional steht für die Vereine eine kostenpflichtige Vereinsverwaltung zur Verfügung. Hier werden die Möglichkeiten der Mitgliederverwaltung um weitere Funktionen wie z. B. Beitragseinzug, Noten- und Inventarverwaltung usw. ergänzt. (Eine kostenlose 3-monatige Testphase kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.) Die Vollversion der Vereinsverwaltung kostet 40 € pro Jahr.
Wir bitten alle unsere Vereine um folgendes:
- Aktualisieren Sie bitte die Daten, die zu Ihrem Verein auf der Homepage erscheinen sollen, in der Vereinsverwaltung (entweder in der Light- oder der kostenpflichtigen Version). Sie finden die Einstellungen im Abschnitt "Anzeige Vereinsdaten auf www.nbmb-online.de" des Menüpunkts "Verein verwalten"
- Tragen Sie Ihre Termine bitte ebenfalls in der Vereinsverwaltung ein (Menüpunkt "Termine").
- Veröffentlichen Sie Vereinsnachrichten ebenfalls über die Vereinsverwaltung (Menüpunkt "Vereinsnachrichten").
Klicken Sie hier für den Aufruf der Vereinsverwaltung (sowohl für die Light- als auch für die kostenpflichtige Version): www.nbmb-verwaltung.de
- Wo finde ich die Handbücher zur Vereinsverwaltung (Vollversion und Light-Version)?Teilen
Das Handbuch zur Vollversion der Vereinsverwaltung ist unter folgendem Link zu finden: https://www.nbmb-verband.de/index.php/form/get_form/form_id/handbuch_vereinsverwaltung_vv
Der Link zum Handbuch für die Light-Version lautet wie folgt: https://www.nbmb-verband.de/index.php/form/get_form/form_id/handbuch_vereinsverwaltung_vv_light