Zuschüsse
für Dirigent:innen, Mangelinstrumente, Wertungsspiele und vieles mehr
Zuschüsse für staatliche anerkannte Dirigent:innen, Mangelinstrumente, Wertungsspiele und Wettbewerbe sowie KSK-Beiträge
Die Beantragung von Zuschüssen für staatlich anerkannte Dirigent:innen, Mangelinstrumente, Wertungsspiele und Wettbewerbe sowie KSK-Beiträge hat sich rückwirkend zum 01.01.2021 geändert. Eine Antragsstellung ist nur noch über das neue Online-Portal des Bayerischen Musikrates www.laienmusik-bayern.de möglich. Antragfrist ist der 31. Oktober. Anträge, die auf Grundlage der bisherigen Unterlagen gestellt wurden bzw. werden, können wir leider nicht annehmen, da sie nicht mehr den Zuschussrichtlinien des Ministeriums entsprechen.
ACHTUNG: Loggen Sie sich bitte unbedingt mit Ihrer Vereins-ID in das Portal ein - nicht mit einem anderen Benutzernamen oder einer E-Mail-Adresse. Das Passwort kann bei Bedarf über "Passwort vergessen" mit der Vereins-ID angefordert werden und wird dann automatisch an den oder die 1. Vereinsvorsitzende:n per E-Mail verschickt.
Im Video unten wird das Portal sowie die Antragsstellung vorgestellt. Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Gemeinnützigkeit - eine wichtige Voraussetzung für die Förderung
Eine Körperschaft (wie z.B. ein Laienmusikverband) verfolgt nach §§ 51 ff der Abgabenordnung (AO) nur dann gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit unmittelbar und ausschließlich auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Nach § 57 Abs. 2 AO wird eine Körperschaft, in der steuerbegünstigte Körperschaften zusammengefasst sind, einer Körperschaft, die unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, gleichgestellt. Voraussetzung ist jedoch, dass jede der zusammengefassten Körperschaften sämtliche Voraussetzungen der Steuerbegünstigung erfüllt.
Die bloße Mitgliedschaft einer nicht steuerbegünstigten Organisation ist für die Steuerbegünstigung der Dachorganisation, die selbst unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, unschädlich. Die Körperschaft (Laienmusikverband) darf aber die nicht steuerbegünstigte Organisation (d.h. einen nicht gemeinnützigen Verein/Bezirksverband etc.) nicht mit Rat und Tat fördern (z.B. Zuweisung von Mitteln, Rechtsberatung usw.), da sie sonst ihren eigenen Gemeinnützigkeits-Status gefährdet.
Zum Schutz der Laienmusikverbände werden die Zuschussbescheide seit 2005 mit der Auflage versehen, wonach staatliche Zuschüsse nur an gemeinnützige Vereine weiterbewilligt werden dürfen. Diese Auflage ist notwendig, um die Dachverbände (also z. B. den NBMB) vor dem Verlust der Gemeinnützigkeit - und damit Steuernachzahlungen - zu schützen.
Die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins ist somit Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen. Bei der Beantragung von Zuschüssen müssen Sie daher die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins bestätigen.
In der Regel können Musikvereine ohne großen Aufwand bei dem für sie zuständigem Finanzamt eine Bescheinigung zum Status der "Gemeinnützigkeit" beantragen und erhalten (der Verein muss hierfür kein "e.V." sein). Dies gilt allerdings nicht für Ensembles, die regelmäßig gegen Entgelt auftreten oder einen nicht abgegrenzten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.
Insgesamt ist der dadurch verursachte Verwaltungsaufwand für die Vereine und Verbände eher gering, hilft aber, großen Schaden für die Dachverbände zu verhindern.
Quelle: C. Horber, StMWFK, Bayerischer Musikrat, 2005
Weitere Fördermöglichkeiten
Begabtenförderung im Rahmen des Bayerischen Musikplans
Ein gute musikalische Ausbildung kostet Geld ... die Familien junger Musikerinnen und Musiker wissen das nur zu gut! Um diese Familien zu unterstützen wurden im Rahmen des Bayerischen Musikplans Gelder zur individuellen Förderung musikalisch besonders begabter Jugendlicher aus Landesmitteln bestimmt.
Informationen zur Begabtenförderung des Bayerischen Musikplans finden Sie unter: http://www.musikinbayern.de/Begabtenfoerderung-c599
Förderung internationaler musikalischer Begegnung durch den Bayerischen Musikrat
Jedes Jahr vergibt das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst über den Bayerischen Musikrat (BMR) finanzielle Fördermittel für die Präsentation bayerischer Laienmusikensembles im Ausland sowie die Durchführung internationaler Begegnungen im Interesse der Völkerverständigung.
Die Richtlinien sowie Antrags- und Abrechnungsformulare finden Sie auf der Webseite des BMR unter "www.bayerischer-musikrat.de > Förderung > Förderung internationaler musikalischer Begegnung > Richtlinien und Formulare zum Herunterladen".
Bitte beachten Sie: Ab dem Antragsjahr 2020 haben sich einige Änderungen ergeben.
Juleica (Jugendleiter:in-Card)
Die Jugendleiter:in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber:innen. Die Juleica kann beispielsweise nach erfolgreicher Teilnahme an der Jugendleiterausbildung der Nordbayerischen Bläserjugend beantragt werden. Diese findet zweimal im Jahr statt. Alle Termine finden Sie im Kurs-Finder.
Alle Informationen zur Juleica finden Sie unter http://www.juleica.de/.
Förderung beim Bau und Ausbau von Veranstaltungs- und Proberäumen und anderer geeigneter Einzelprojekte durch den Kulturfonds der Bayerischen Staatsregierung
Mit dem Kulturfonds gibt die Bayerische Staatsregierung wichtige Impulse zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur im Freistaat. Der Kulturfonds wurde 1996 aus den Erlösen der Privatisierung der Bayerischen Versicherungskammer eingerichtet und ist Bestandteil der Offensive Zukunft Bayern. Er wird von den Bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst sowie für Unterricht und Kultus koordiniert.
Im Bereich Laienmusik werden bspw. Zuschüsse für Investitionen beim Bau und Ausbau von Veranstaltungs- und Proberäumen für Laienmusikvereine sowie zur Förderung geeigneter Einzelprojekte gewährt. Die Anträge müssen bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unter: https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds.html
Ehrenamtskarte
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen. Und doch leistet jedes Bürgerschaftliche Engagement einen Beitrag zum Gemeinwohl, der über die jeweilige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinaus wirkt und letztlich dem gesamten Freistaat zugute kommt. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger zu richten.
Die Ehrenamtskarte gibt es mittlerweile in einer Vielzahl von Landkreisen - leider aber noch nicht in allen. Eine Liste der teilnehmenden Landkreise sowie weiterführende Informationen zur Ehrenamtskarte finden Sie unter http://www.ehrenamtskarte.bayern.de/.
Bezirk Unterfranken: Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Fortentwicklung von Inklusion
Inklusion ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert der Bezirk Unterfranken Projekte und Maßnahmen, die zur Teilhabe an der Gesellschaft und damit zur Umsetzung des Grundsatzes der Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention beitragen. Förderfähig sind vor allem aktive Begegnungen und gemeinschaftlichen Unternehmungen von Menschen mit und ohne Behinderung.
Das Förderprogramm ermöglicht eine Projektförderung bis zu 3.000 € pro Jahr. Weitere Informationen entnehmen Sie den Richtlinien: https://www.bezirk-unterfranken.de/informationen/download/m_14377
Wer bereits ein Inklusionsprojekt durchführt oder sich für die Förderung interessiert kann sich direkt wenden an:
Sozialverwaltung Bezirk Unterfranken
Frau Decher
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Telefon: 0931 7959-1340
Fax: 0931 7959-2340
E-Mail: s.decher@bezirk-unterfranken.de
Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit unserer Koordinierungsstelle für Inklusion und Seniorenarbeit in den unterfränkischen Blasmusikverbänden auf. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Umsetzung neuer Projekte!