Ausgleichsvereinbarung der BDMV mit der Künstlersozialkasse beendet

Beendigung rückwirkend zum 31. Dezember 2020

Quelle: Andreas Horber für "Blasmusik in Bayern", November 2021

In den Jahren 2015 bis 2020 waren die bayerischen Blasmusikvereine (Mitglieder des ASM, MON, NBMB, MVU und BVV) über eine Ausgleichsvereinbarung der Bundesvereinigung deutscher Musikverbände (BDMV) mit der Künstlersozialkasse vor einer Abgabepflicht geschützt. Die Kosten für diese Ausgleichsvereinbarung in Höhe von ca. 35 000 Euro pro Jahr hatte dankenswerterweise der Freistaat Bayern übernommen, sodass viele Vereine diesen Schutz gar nicht aktiv wahrgenommen haben.

Aufgrund einer Neuberechnung nach fünf Jahren hat sich bundesweit eine Vervielfachung der Beitragssätze ergeben. Der Vertragspartner für die Ausgleichsvereinbarung ist die BDMV. Nachdem sich die KSK in den Verhandlungen nicht bereit erklärt hatte, die geänderte Berechnungsgrundlage anzupassen und damit einen Kompromiss für eine inakzeptable Beitragserhöhung zu finden, hat die BDMV vor wenigen Wochen beschlossen, die Verhandlungen mit der Künstlersozialkasse abzubrechen und damit die Ausgleichsvereinbarung zu beenden. Dies bedeutet eine rückwirkende Beendigung der Ausgleichsvereinbarung zum 31. Dezember 2020!

Damit entfällt für die bayerischen Musikvereine der Schutz der Ausgleichsvereinbarung, und das Damoklesschwert einer Abgabepflicht an die KSK schwebt wieder über den Vereinen. Eine Fortführung der Ausgleichsvereinbarung durch den Bayerischen Blasmusikverband war nicht möglich. Der BBMV hat aber Kontakt zur Künstlersozialkasse aufgenommen, um über eine eigene, bayerische Ausgleichsvereinbarung zu verhandeln. Dies ist aber leider ein langwieriger Vorgang.

Deshalb hat BBMV-Präsident Peter Winter die BDMV aufgefordert, eine Checkliste zu erarbeiten, wie sich die Vereine aufstellen können, um möglichst wenig Angriffsfläche für die KSK zu bieten. Darüber hinaus werden BDMV und BBMV den Vereinen, die künftig von KSK-Forderungen betroffen sind, eine Art »Rechtsschutz« bieten und sie bei der Bearbeitung der Fragebögen sowie möglichen juristischen Schritten begleiten.

Vereinen, die sich in sogenannten »Bläserschulen« organisiert haben, empfiehlt der BBMV, die etwa 5 Prozent KSK-Abgaben (Berechnung auf Basis der Honorare der Instrumentalausbilder) ab sofort mit in die Ausbildungsbeiträge einzukalkulieren.

Dieser Artikel stammte aus der Verbandszeitschrift "Blasmusik in Bayern", deren aktuelle Ausgabe Sie hier lesen können: https://blasmusikinbayern.de/live/html5/blasmusik_in_bayern_ausgabe_11_21/index.html. Weitere Informationen hierzu gibt es in unserem Großen Ratgeber (hier klicken).

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