E-Rechnungen: Vorgehensweise in Musikvereinen

Quelle: Geschäftsstelle


In der Ausgabe der Blasmusik in Bayern vom Januar 2025 wurde das Thema „E-Rechnung für Vereine“ vom Rechtsanwalt Stefan Karsten Meyer umfassend thematisiert. Viele Vereine haben sich daraufhin an die Geschäftsstelle gewandt und nach einer praktischen Umsetzung nachgefragt.

Auf Grund der gesetzlichen Übergangsfristen ist derzeit noch kein großer Handlungsbedarf geboten. Die Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, gilt erst ab dem 01.01.2027. Sollte der Gesamtumsatz aus dem Vorjahr weniger als 800.000 € betragen, können Rechnungen im bisherigen Format auch noch bis zum 31.12.2027 erstellt werden. Insofern bleibt den Vereinen noch genügend Zeit, um den „Markt zu beobachten“ und ohne Hektik eine passende Lösung zu suchen.

Aktuell müssen Vereine eingehende E-Rechnungen ausdrucken und für einen Zeitraum von 8 Jahren in der unveränderten ursprünglichen Form speichern können. Für das Ausdrucken von E-Rechnungen gibt es kostenlose Tools im Internet. Wir verweisen hier auf ein Tool der Steuerverwaltung: https://www.elster.de/eportal/e-rechnung

Hinsichtlich des sicheren Abspeicherns der E-Rechnungen aktualisieren wir derzeit die digitale Dokumentenablage in der Vereinsverwaltung. Dort wird es zeitnah einen eigenen Bereich für das Abspeichern von E-Rechnungen geben. Damit wird der gesetzlichen Anforderung Genüge geleistet, zudem sind Rechnungen auch bei einem Wechsel von Verantwortlichen immer an gleicher Stelle zu finden. Die Speicherung der E-Rechnungen gilt im übrigen für empfangene wie auch für in Zukunft selbst erstellte E-Rechnungen.

Der NBMB wird das Thema „E-Rechnungen“ weiter begleiten und entsprechende Hilfestellungen zu gegebener Zeit leisten.

Kostenloses Online-Seminar 

In Kooperation mit der Vereinsakademie der KEB Regensburg bietet der NBMB außerdem am 11. Februar ein Online-Seminar zu diesem Thema an. Wer sich noch anmelden möchte, sollte schnell sein. Es sind nicht mehr viele Plätze frei: Zur Anmeldung