Müssen wir auch selbst arrangierte Stücke melden?

Bei „arrangierten“ Stücken muss man unterscheiden, ob es sich tatsächlich um selbst angefertigte Arrangement handelt (ich höre eine Melodie bzw. ein Stück und schreibe für mein Orchester das Arrangement dafür) oder ob man einige Stimmen eines vorhandenen Stückes für die Besetzung seines Orchesters anpasst. Ersteres müsste nicht gemeldet werden; Im zweiten Fall schon.

Grundsätzlich muss aber eine Veranstaltung gemeldet werden. Wenn in dieser Veranstaltung überhaupt keine GEMA-pflichtige Literatur gespielt wird, dann muss gegenüber der GEMA der Nachweis geführt werden, dass tatsächlich nur GEMA-freie Werke aufgeführt wurden.

Kategorie: GEMA