Was soll gespielt werden? Wie ist das mit den Pflicht- und Selbstwahlstücken?

In der "Konzertwertung" sind zwei Stücke zu spielen:

- In der Grund- und Unterstufe sind das zwei Selbstwahlstücke.
- Von der Mittelstufe bis zur Extraklasse ein Pflichtstück und ein Selbstwahlstück.

Dazu gibt es eine Pflichtwahlliste des BDMV, aus der ab der Mittelstufe mindestens ein Stück gewählt werden muss. Steht das Selbstwahlstück nicht in dieser Liste, muss es vom Verbandsdirigenten eingestuft werden. Die Verlagseinstufung ist hier nicht relevant.

In der "Traditionellen Wertung" müssen drei Stücke, ein Marsch, eine Polka und ein Walzer gespielt werden. Hier gibt es ebenfalls eine Pflichtwahlliste.

Selbstwahlstücke außerhalb dieser Liste können nicht gespielt werden.

Ausführliche Informationen zu Pflicht- und Selbstwahlstücken finden Sie auf der folgenden Seite des BBMV:

Wertungsspiele

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