Wer muss eine Gebühr für das Transparenzregister zahlen?

Alle eingetragenen Vereine und Unternehmen müssen eine jährliche Gebühr für das Transparenzregister zahlen, auch wenn sie keine Eintragung vornehmen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, eine Befreiung von der Gebühr zu beantragen.

Antragsformular_Gebuehrenbefreiung.pdf

NEU ab 2024: Sofern man im Zuwendungsempfängerregister gelistet ist, entfällt die Jahresgebühr.

Kategorie: Transparenzregister