Müssen wir zahlen, wenn wir (selbst aufgenommene) Musik auf unserer Website abspielen?

Für die Nutzung von Musik – egal ob selbst aufgeführt und mitgeschnitten oder bestehender Audio-Files muss ein separater Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen werden.

Es empfiehlt sich, Konzertmitschnitte o.ä. bei Youtube einzustellen und dann in die Website einzubetten. Dann ist kein separater GEMA-Vertrag notwendig.

Kategorie: GEMA