Was ist das Zuwendungsempfängerregister und wie wirkt es sich auf die Gebühr aus?
Das Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wurde 2024 eingeführt und wird vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet. Organisationen, die dort eingetragen sind, müssen keine Gebühr für das Transparenzregister zahlen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Kategorie: Transparenzregister