Muss ein Musikverein einen Rundfunkbeitrag bezahlen?
Im Prinzip muss jeder Musikverein mit einem eigenen Probenheim die für gemeinnützige Vereine ermäßigte Rundfunkgebühr bezahlen. Dies ist unabhängig davon, ob der Verein in seinem Probenheim überhaupt Rundfunkgeräte stehen hat oder nicht. Hierzu gab es jedoch 2019 eine Klarstellung: Demnach muss ein Musikverein keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er in seiner Betriebsstätte (Proberaum) keinen eingerichteten Arbeitsplatz hat und zudem kein auf den Verein zugelassenes Fahrzeug unterhält.
Sollten die oben genannten Kriterien nicht auf Ihren Verein zutreffen, so beachten Sie bitte: Die Gebühren können auch rückwirkend eingefordert werden! Falls Sie sich nicht sicher sind, so wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle bzw. an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.