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Was sind die Prüfungsinhalte im Bereich D2 (Silber)?

Prüfungsinhalte

Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die bestandene Prüfung D1.

Theoretischer Teil:

- die Noten im Violin- und Bassschlüssel
- alle Durtonleitern
- der Quintenzirkel
- die Moll-Tonleitern bis 3 Vorzeichen (b und #) harmonisch und melodisch
- Feinbestimmung der Intervalle bis zur Oktave
- Dreiklänge in Dur, Moll, vermindert und übermäßig, notieren und bestimmen
- Triolen, Synkopen, Überbindungen und Punktierungen
- Erweiterungen der Taktarten: 6/8, 3/2, 4/2, 3/8, 4/8, 9/8 und 12/8
- die gebräuchlichen Tempo-, Dynamik- und Vortragsbezeichnungen
- Musikgeschichte: Die Epochen und ihre Komponisten


Gehörbildung:

a) viertaktige Rhythmusdiktate im 2/4-, 3/4-, 4/4- und 6/8-Takt

b) Intervalle zusammen und nacheinander hören: klein, groß und rein bis zur Oktave auf- und abwärts.

c) Melodiediktat in Form eines Lückentextes

HINWEIS: Die Vorspielanweisung für Gehörbildung D2 finden Sie in den "Downloads" unten auf dieser Seite.


Praktischer Teil:

Die praktische Prüfung muss solistisch vorgetragen werden (keine Klavier- oder CD-Begleitung, kein Duettpartner etc.).

Für die praktische Prüfung finden sich die vorzubereitenden Tonleitern (Dur und harmonisches Moll, Chromatisch) und Pflichtstücke in dem für das entsprechende Instrument veröffentlichten Instrumentallehrgang (siehe 10. Pflichtliteratur).

Die Tonleitern und Pflichtstücke für die Stufe D2 sind vollständig vorzubereiten.

Die Prüfung hat folgenden Umfang:

Die Tonleitern wie im Instrumentallehrgang D2 abgedruckt instrumentenbezogen auswendig, Artikulation non legato und legato, Dynamik frei wählbar

eine durch Los vor Beginn der praktischen Prüfung bestimmte Etüde (Schlagzeug = Pflichtstück) aus den Pflichtstücken der Stufe D2

ein durch Los vor Beginn der praktischen Prüfung bestimmtes Vortragsstück aus den Pflichtstücken der Stufe D2 (Schlagzeug = Teil 1 oder Teil 2)

ein vom Prüfling selbstgewähltes Stück im Schwierigkeitsgrad der Pflichtstücke, jedoch nicht aus der Pflichtliteratur. Für die Auswahl des Selbstwahlstücks wird bewusst auf eine Empfehlungsliste verzichtet. Das Niveau des Selbstwahlstücks sollte nicht unter dem Niveau der Pflichliteratur liegen. Ohne strenge Reglementierung der Literatur im Bereich des Selbstwahlstückes können die Stärken der MusikerInnen besser berücksichtigt werden. Dies sollte bei der Wahl des Stückes Priorität haben. 

vom Blatt spielen einer dem Leistungsstand angemessenen Melodie (Schlagzeug auf der kleinen Trommel)

Die einzelnen Prüfungsteile der Praxisprüfung sind wie folgt gewichtet: 
- Tonleitern: 2-fach
- Etüde/Pflichtstück: 2-fach
- Vortragsstück: 2-fach
- Selbstwahlstück: 3-fach
- Vom Blatt: 1-fach

Zur Ermittlung der Gesamtnote wird die Theorienote 1-fach, die Praxisnote 3-fach gewichtet. 

Prüfungsordnung:

Alle weiteren zu beachtenden Regelungen und Vorgaben sind der Prüfungsordnung zu entnehmen, welche hier heruntergeladen werden kann. 

Aus urheberrechtlichen Gründen ist das Vervielfältigen von Noten ohne Zustimmung des Urhebers oder des Verlages verboten. Aus diesem Grund gilt grundsätzlich auch für die Prüfungen des Musikerleistungsabzeichen, dass aus Originalnoten zu spielen ist. 

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