Was sind die Prüfungsinhalte im Bereich D1 (Bronze)?
Prüfungsinhalte
Theoretischer Teil:
- die Noten im Schlüssel des eigenen Instruments
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- enharmonische Verwechslung
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Sechzehntelnote und die entsprechenden Pausen, Achteltriolen und Vierteltriolen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4, 6/8, Alla-breve-Takt
- Feinbestimmung der Intervalle: groß, klein und rein
- Tonleitern in Dur bis 3 Vorzeichen (b und #) und die entsprechenden Tonikadreiklänge
- der Aufbau des Durdreiklangs
- die gebräuchlichsten Tempo-, Vortrags- und Dynamikbezeichnungen
- die Artikulationsarten und Akzentzeichen
- Musikgeschichte: Die Epochen im Überblick
Gehörbildung:
a) Rhythmus: zweitaktige Rhythmusdiktate mit Halben-, Viertel- und Achtelnoten, punktierte Viertelnoten im 2/4-, 3/4-und 4/4-Takt (keine Achtelsynkopen und keine Triolen)
b) Intervallhören nacheinander: große, kleine und reine Intervalle bis zur Quinte; Ausführung innerhalb eines musikalischen Lückentextes.
HINWEIS: Die Vorspielanweisung für die Gehörbildungsprüfung findet man auf den Lösungsbögen für D1 in den "Downloads" unten auf dieser Seite.
Praktischer Teil:
Die praktische Prüfung muss solistisch vorgetragen werden (keine Klavier- oder CD-Begleitung, kein Duett-Partner etc.).
Für die praktische Prüfung finden sich die vorzubereitenden Tonleitern (Dur, chromatisch) und Pflichtstücke in dem für das entsprechende Instrument veröffentlichen Instrumentallehrgang (siehe Prüfungsordnung Punkt 10 Pflichtliteratur).
Die Tonleitern und Pflichtstücke der Stufe D 1 sind vollständig vorzubereiten.
Die Prüfung hat folgenden Umfang:
Die Tonleitern wie im Instrumentallehrgang D1 abgedruckt instrumentenbezogen auswendig; Artikulation und Dynamik frei wählbar.
Ein durch Los vor Beginn der praktischen Prüfung bestimmtes Vortragsstück (Schlagzeug = Teil 1 oder Teil 2) aus den Pflichtstücken der Stufe D1
Ein vom Prüfling selbstgewähltes Stück im Schwierigkeitsgrad der Pflichtstücke, jedoch nicht aus der Pflichtliteratur. Für die Auswahl des Selbstwahlstücks wird bewusst auf eine Empfehlungsliste verzichtet. Das Niveau des Selbstwahlstücks sollte nicht unter dem Niveau der Pflichliteratur liegen. Ohne strenge Reglementierung der Literatur im Bereich des Selbstwahlstückes können die Stärken der MusikerInnen besser berücksichtigt werden. Dies sollte bei der Wahl des Stückes Priorität haben.
Die einzelnen Prüfungsteile der Praxisprüfung sind wie folgt gewichtet:
- Tonleitern: 3-fach
- Vortragsstück: 3-fach
- Selbstwahlstück: 4-fach
Zur Ermittlung der Gesamtnote wird die Theorienote 1-fach, die Praxisnote 3-fach gewichtet.
Prüfungsordnung:
Alle weiteren zu beachtenden Regelungen und Vorgaben sind der Prüfungsordnung zu entnehmen, welche hier heruntergeladen werden kann.
Aus urheberrechtlichen Gründen ist das Vervielfältigen von Noten ohne Zustimmung des Urhebers oder des Verlages verboten. Aus diesem Grund gilt grundsätzlich auch für die Prüfungen des Musikerleistungsabzeichen, dass aus Originalnoten zu spielen ist.