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Wie ist der Bezug der Zeitschrift geregelt?

Die »Blasmusik in Bayern« erscheint elf Mal pro Jahr (Heft 7-8 erscheint als Doppelausgabe).

Sie ist das offizielle Magazin des Bayerischen Blasmusikverbandes und seiner Mitgliedsverbände (Nordbayerischer Musikbund, Allgäu-Schwäbischer Musikbund, Musibund von Ober- und Niederbayern, Blasmusikverband Vorspessart, Musikverband Untermain, Musik- und Spielmannswesen im Bayerischen Turnerbund, Landesverband für Spielmannswesen in Bayern) und wird allen Mitgliedsvereinen geliefert. Es gilt die beim jeweiligen Verband hinterlegte Postadresse des Vereins. Der Bezugspreis ist über die satzungsmäßige Kommunikationspauschale der Verbände gedeckt.

Hinweise:

Die Konditionen (Bezugspreis, Kündigungsfrist etc.) entnehmen Sie bitte jeweils dem Impressum der gedruckten bzw. der Online-Ausgabe oder erkundigen Sie sich direkt beim Bayerischen Blasmusikverband.

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