Musikerleistungsabzeichen

Das Erfolgsmodell des Bayerischen Blasmusikverbandes



Die Musikerleistungsabzeichenprüfungen des Bayerischen Blasmusikverbandes sind das Erfolgsmodell im Bereich der Blasmusik. Jährlich absolvieren ca. 5.000 Musikerinnen und Musiker die Theorie und/oder Praxisprüfungen in D1 (Bronze), D1 Plus, D2 (Silber), D2 Plus, D3 (Gold). Diese wurden vor einigen Jahren um die Juniorprüfung als Einstieg ergänzt. Alle bayernweiten Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung des BBMV festgehalten:

Prüfungsordnung

Logo des Newcomer-Abzeichens

Hinweis: Von Seiten der Nordbayerischen Bläserjugend wird zusätzlich das Newcomer-Abzeichen verliehen. Dieses ist die ideale Gelegenheit für junge Musiker:innen, ungefähr nach einem Unterrichtsjahr ihr Können vorzustellen. 


 

Termine und Ansprechpartner

Informationen hierzu finden Sie unter "Termine und Ansprechpartner".



Information zur Überarbeitung der D-Praxishefte (02/2020)

Das PDF mit den aktuellen Informationen zur Überarbeitung der Praxishefte finden Sie unter Korrekturen Praxishefte.



Informationen zum Thema "Nachteilsausgleich"

Das PDF mit den aktuellen Informationen zum Nachteilsausgleich bei den D-Prüfungen finden Sie hier.

Das Antragsformular ist hier zu finden. 

Hinweis: Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die wegen einer dauerhaften Behinderung die D1- bzw. D2-Prüfung nicht unter den regulären Prüfungsbedingungen erbringen können, können einen "Nachteilsausgleich" beantragen. Somit soll eine Chancengleichheit bei gleicher Prüfungsanforderung geschaffen werden.


Information zur Gültigkeit von Theorieprüfungen im NBMB (gültig ab 1.1.2025)

Im Falle einer Zweitprüfung auf einem Zweitinstrument kann die Theorieprüfung entweder neu geschrieben oder mit der Note „3“ bewertet werden. Eine Übernahme der Theorienote aus der Erstprüfung ist nicht vorgesehen. Im Falle eines Nichtbestehens der neu geschriebenen Theorieprüfung gilt die Theorieprüfung als nicht bestanden, ein nachträgliches Wahlrecht zur Anrechnung der Noten „3“ ist nicht möglich. 

Ausnahme bildet die bestehende Regelung hinsichtlich der Anerkennung von Teilprüfungen. Bestandene Teilprüfungen (Theorie und Praxis) werden bis zum Ende des folgenden Jahres mit den tatsächlichen Noten anerkannt. Sollte die Praxis-Zweitprüfung im zulässigen Zeitraum abgelegt werden, greift die vorgenannte Regelung, dass die tatsächliche Theorienote angerechnet wird. 


Informationen zur Anerkennung von D-Prüfungen der Musikschulen

D-Prüfungen, die bei Musikschulen abgelegt wurden, werden vom NBMB vollumfänglich anerkannt. 

Musiker:innen, die die D-Prüfung bei einer Musikschule abgelegt haben, können gegen Kostenerstattung ein D-Abzeichen des NBMB gegen Vorlage der Urkunde erwerben. Eine Urkunde wird seitens des NBMB nicht ausgestellt.