Der GEMA-Beitrag reduziert sich erfreulicherweise ab 2025 um 0,50 € auf 6,96 € pro aktivem:r Musiker:in. Die Reduzierung bei den Spielleuten liegt aufgrund des geringeren Beitragssatzes bei 0,20 € auf 2,78 €. Dabei bleiben die Leistungen des bisherigen Rahmenvertrages bis auf eine Ausnahme bestehen. Diese Ausnahme ist, dass Veranstaltungen nur noch bis zu einer GEMA-Gebühr von 750 € pro Veranstaltungstag abgedeckt sind. Damit ändert sich tatsächlich bei 99,9 % aller Veranstaltungen nichts, bei lediglich 0,1 % der Veranstaltungen werden die über den Betrag von 750 € hinausgehenden Kosten dem jeweiligen Verein im Folgejahr in Rechnung gestellt.
Die Reduzierung der GEMA-Beiträge war zum einen durch die v.g. Deckelung möglich, zum anderen durch die Integration des GEMA-Rahmenvertrages des Freistaates Bayern in unseren Rahmenvertrag. Der Rahmenvertrag des Freistaates Bayern übernimmt bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr – allerdings nur bis zu einer Veranstaltungsfläche von bis zu 500 qm und nur dann, wenn kein Eintritt verlangt wird. Alle eigenen Veranstaltungen eines Vereins müssen weiterhin über das Portal der GEMA mit dem jeweiligen Zugangsdaten angemeldet werden. Die Zuordnung zum jeweiligen zuständigen GEMA-Rahmenvertrag erfolgt direkt über die GEMA.
Weiter Informationen zum GEMA-Rahmenvertrag finden Sie hier.