Für die Durchführung von Proben im Bereich der Laienmusik ist ein speziell auf die Örtlichkeit und den Probenbetrieb angepasstes Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Der Bayerische Blasmusikverband stellt hierfür ein Muster zur Verfügung, das Sie im Anhang als Download im Word- und PDF-Format finden.
Corona-Hygienekonzept für Musikproben
Quelle: Bayerischer Blasmusikverband, 31.05.2021