Ministerien veröffentlichen Rahmenkonzept für Proben

Corona-Update vom 24.12.2021, aktualisiert am 07.01.2022

Quelle: Geschäftsstelle, 24.12.2021

Die durchgeführten Änderungen entnehmen Sie bitte der Liste am Ende der Meldung.

Die Bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege haben am 22.12.2021 ein "Rahmenkonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater" veröffentlicht. Das Konzept steht unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-947/

Leider werden die Rahmenkonzepte künftig in großen Teilen nur noch auf die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verweisen und sollen auch keine Detailregelungen enthalten. Diese Detailregelungen sollen künftig über die FAQs des Bayerischen Kunstministeriums veröffentlicht werden (https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/6461/informationen-fuer-hochschulen-und-kulturelle-einrichtungen.html).

Quintessenz des Konzeptes ist, dass für Proben im Laienmusizieren folgendes gilt: Status 2G+ *), Abstand 1,50 Meter soweit möglich, bei Blasorchestern Sitzordnung im Schachbrettmuster, Position der Querflöten möglichst seitlich vorne. Für Proben in der Laienmusik bestimmt daher die Raumgröße die maximale Anzahl der Musiker:innen. Überschlägig sollte hier mit einem Platzbedarf von 2,50 bis 3,00 m² pro Musiker:in gerechnet werden.

Bislang gibt es noch kein Rahmenkonzepte für kulturelle oder öffentliche Veranstaltungen, die die bundesweiten Regelungen ab dem 28. Dezember berücksichtigen. Deswegen ist derzeit auch noch nicht geklärt, ob sich die Regelung, dass sich Geimpfte und Genesene ab dem 28. Dezember nur noch mit maximal zehn Personen treffen dürfen, auch auf die kulturellen Veranstaltungen (sprich Auftritte und Konzerte) auswirkt. Die Geschäftsführer der bayerischen Blasmusikverbände sind im intensiven Austausch mit dem zuständigen Kunstministerium und werden umgehend informieren, sobald es hierzu neue Informationen gibt. 

*) Einen Testnachweis benötigen geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV nicht, die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) erhalten haben nach Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung, soweit nicht bundesrechtlich Anderes geregelt ist.

 


Aktualisierungen:

 

24.12.2021: Nachricht wurde erstellt.

07.01.2022: Änderungen:

(1) Der Absatz beginnend mit "Quintessenz des Konzeptes..." wurde um folgenden Satz ergänzt:
Für Proben in der Laienmusik bestimmt daher die Raumgröße die maximale Anzahl der Musiker:innen. Überschlägig sollte hier mit einem Platzbedarf von 2,50 bis 3,00 m² pro Musiker:in gerechnet werden.

(2) Der Satz
Deswegen ist derzeit auch noch nicht geklärt, ob sich die Regelung, dass sich Geimpfte und Genesene ab dem 28. Dezember nur noch mit maximal zehn Personen treffen dürfen, auch auf den Vereinsbereich auswirkt. 
wurde ersetzt durch
Deswegen ist derzeit auch noch nicht geklärt, ob sich die Regelung, dass sich Geimpfte und Genesene ab dem 28. Dezember nur noch mit maximal zehn Personen treffen dürfen, auch auf die kulturellen Veranstaltungen (sprich Auftritte und Konzerte) auswirkt.