Nur noch Basisschutzmaßnahmen in der Laienmusik

Stand vom 29.03.2022

Quelle: Geschäftsstelle

Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen - diese gelten auch für die Laienmusik in Bayern. Das bedeutet laut Bericht aus der Bayerischen Kabinettssitzung vom 29.03.2022: 

  • Zugangsbeschränkungen (3G, 2Gplus etc.) fallen generell weg. Proben, Konzerte, Versammlungen, Musikunterricht usw. können ohne Zugangsbeschränkungen durchgeführt werden. 
  • Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen sind nicht mehr verpflichtend, bleiben aber empfohlen. Das heißt, dass die Einhaltung von Mindestabständen und das Tragen von FFP2-Masken oder medizinischer Masken (auch in Innenräumen) nicht mehr vorgeschrieben ist. 
  • Auch das Erarbeiten von Infektionsschutzkonzepten ist nur noch empfohlen.

Diese Regelungen werden mit der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 3. April 2022 in Kraft tritt, erlassen. Diese soll bis einschließlich 30. April 2022 gelten. 


Quellen

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