Abmahnwelle wegen Google Fonts

Rechnungen nicht bezahlen und Geschäftsstelle informieren

Quelle: Geschäftsstelle, 24.10.2022

Viele Inhaber:innen einer Homepage wurden in den letzten Monaten aufgrund der nicht DSGVO-konformen Einbindung von Google Fonts auf ihrer Homepage abgemahnt. Diese Abmahnungen sind oft mit Geldbußen verknüpft. Auch einige Musikvereine sind davon betroffen. 

Die Forderungen der abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien sind unserer Einschätzung nach nicht berechtigt. Nachdem die Abmahnungen „gewerbsmäßig“ verschickt werden, d.h. quasi als Serienbriefe, ist jede Mahnung rechtsmissbräuchlich und damit nicht zulässig. Zudem fehlen eine ladungsfähige Adresse sowie ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben. Die in den Abmahnungen genannten Urteile existieren in dieser Form nicht, auch ist der Anspruch nicht beziffert.

Wir empfehlen daher unseren Vereinen, keinesfalls die Rechnung zu bezahlen, da sonst der Anspruch unter Umständen bestätigt wird. In diesem Falle sind mit weiteren Folgeforderungen zu rechnen. Betroffene Vereine sollten bitte dennoch kurz die Geschäftsstelle darüber informieren. Außerdem empfehlen wir, die Homepage auf die Verwendung von Google Fonts zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Unterstützung dabei bekommen unsere Mitgliedsvereine beispielsweise über die kostenlose Datenschutzberatung der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV)

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