Amateurmusikfonds 3 startet

Ensembles und Verbände können bis zum 2. Februar 2026 Förderanträge stellen

Quelle: Bundesmusikverband Chor und Orchester

Am 17. November 2025 startet die Ausschreibung für den dritten Amateurmusikfonds. Unter dem Motto „Teilhabe leben, Vielfalt stärken“ können sich Musikensembles und Organisationen bis zum 2. Februar 2026 mit kreativen Projekten auf eine Förderung durch den Amateurmusikfonds 3 bewerben. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester bietet Interessierten umfangreiche Informationen und Beratungsformate.
 
Der Amateurmusikfonds wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Dr. Wolfram Weimer gefördert. Er unterstützt Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine und -verbände, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich dabei, neue Formate zu entwickeln, ihre Strukturen zu stärken und ihre Tätigkeit zukunftssicher aufzustellen.

„Der dritte Amateurmusikfonds ist ein weiterer Meilenstein für die 16,3 Millionen Menschen, die in ihrer Freizeit Musik machen. Er stärkt das, was unsere musikalische Landschaft im Kern ausmacht: Engagement, Vielfalt und gemeinsames Musizieren“, so BMCO-Präsidentin Türk-Nachbaur MdB. „Mit dem Amateurmusikfonds können wir die Zukunft der Amateurmusik aktiv gestalten und weiterentwickeln – von Nachwuchsgewinnung und -förderung über Ensembleentwicklung bis hin zu Neugründungen und kreativen, genreübergreifenden Kooperationen. Mein Dank gilt dem Kuratorium, dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags, den Haushälter*innen der Fraktionen sowie dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, die sich gemeinsam mit dem BMCO für eine Fortführung eingesetzt haben.“

Die erneute Verankerung der Amateurmusikförderung im angespannten Bundeshaushalt ist ein gemeinsamer politischer Erfolg zahlreicher Akteur*innen, die sich auf allen Ebenen für den Wert des Musizierens in unserer Gesellschaft eingesetzt haben. Insgesamt werden in der kommenden Förderrunde 4,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

In einem Raum sitzen viele ältere Menschen und musizieren gemeinsam auf Blasinstrumenten - vor allem auf Saxophonen.
Über den Amateurmusikfonds können neue und kreative Projekte von Musikvereinen gefördert werden. (c) Fotofreunde Heidelsheim

Förderrichtlinien

Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik.

  • Förderhöhe: Je nach Reichweite – lokale Projekte 2.500-8.000 Euro, überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen 10.000-40.000 Euro
  • Antragsfrist: 2. Februar 2026
  • Projektlaufzeit: ab 1. Juni 2026 und bis maximal 30. September 2027

Eine unabhängige, fachkundige Jury entscheidet über die Förderung der Projekte. Projektanträge gelten dann als besonders förderfähig, wenn sie sich innovativ von der alltäglichen Arbeit abheben oder neue Wege gehen, um sich zukunftssicher aufzustellen.

Inhalte

Gefördert werden Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt. Schwerpunkte sind dabei Nachwuchsgewinnung und -förderung, Ensemble- und Verbandsentwicklung, Ensemble-Neugründung sowie genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte.

Der Amateurmusikfonds besteht seit 2022 und schließt seitdem in der Kulturförderung die Lücke zu den bestehenden Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik vorher explizit ausgeschlossen war. Die Förderung des Bundes trägt der nationalen Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland Rechnung und hilft beim nachhaltigen Erhalt unseres Immateriellen Kulturerbes.

Beratung und Antragstellung

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester ruft alle Förderberechtigten auf, Projekte zu entwickeln und bei Fragen frühzeitig die Beratungsangebote des Verbands zu nutzen:

 


Zusätzlicher Hinweis des NBMB: 

In den Förderschwerpunkt "Nachwuchsgewinnung und -förderung" fällt ggf. auch eine Aufführung unseres Kinderkonzertes "Tara und die Instrumenteninsel". Voraussetzung dafür ist, dass das Projekt für den eigenen Musikverein neu und innovativ ist - wie bei allen Förderungen über den Amateurmusikfonds. Das muss in der Antragsstellung entsprechend begründet werden. Wenn ein Musikverein jedes Jahr ein Kinderkonzert aufführt, ist eine Förderung von "Tara und die Instrumenteninsel" eher nicht möglich. 

Außerdem darf das Projekt erst am 1. Juni 2026 beginnen und muss vor dem 30. September 2027 enden. Als Aktion zur Nachwuchsgewinnung für das Schuljahr 2026/2027 ist es also ggf. etwas knapp, für das Schuljahr 2027/2028 passt der Projektzeitraum aber gut. 

Hier finden Sie alle Infos sowie Begleitmaterial zu "Tara und die Instrumenteninsel".