Der EU AI Act - Was Musikvereine beim Einsatz von KI beachten müssen

KI-generiertes Bild

Der EU AI Act (EU-KI-Verordnung) ist der europäische Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz. Er ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird schrittweise anwendbar. Seit 2. August 2026 gelten insbesondere die Transparenzpflichten des Art. 50. 

Auch Musikvereine sind vom AI Act betroffen, wenn sie KI-Systeme im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit einsetzen. Wer beispielsweise ChatGPT, Microsoft Copilot oder vergleichbare Systeme für die Vereinsarbeit nutzt, wird grundsätzlich als Betreiber („Deployer“) eines KI-Systems eingeordnet.

Der Bayerische Blasmusikverband stellt seinen Mitgliedsvereinen ein Dokument zur Verfügung, das eine allgemeine Orientierung für den typischen Einsatz von KI in Musikvereinen bieten soll. Folgende Fragen werden thematisiert:

  • Was ist der EU AI Act?
  • Was bedeutet das konkret für Musikvereine?
  • Wann müssen KI-Bilder gekennzeichnet werden?
  • KI-Kompetenz: Müssen Musikvereine ihre verantwortlichen Personen schulen?
  • Fünf Punkte, die Musikvereine beachten sollten

EU AI Act - Handlungsempfehlung für Musikvereine