Transparenzregister: Antrag auf Gebührenbefreiung möglich

Quelle: Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V.

Durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wurde zum 1. August 2021 das Verfahren für eine mögliche Gebührenbefreiung für Gebühren ab dem laufenden Jahr 2021 erheblich vereinfacht.

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) freut sich, dass die Verbesserungen, für die sich der Bundesmusikverband in enger Abstimmung mit der Bun­des­vereinigung Deutscher Musik­verbände, dem Deutschen Chorverband und zusammen mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis in den vergangenen Monaten intensiv eingesetzt haben, nun greifen. Aktuell werden Briefe vom Transparenzregister an die Musikvereine mit individualisierten Befreiungsanträgen versandt. Dieser Prozess ist voraussichtlich Anfang Januar abgeschlossen. Ein Antrag auf Gebührenbefreiung kann nunmehr mittels dieses Antragsformulars einfach gestellt werden.

Wenn – wie auf dem Antragsformular vorgesehen – im Antrag auf Gebührenbefreiung die Verfolgung der nach den §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung steuerbegünstigten Zwecke versichert wird und das Einverständnis darüber erklärt wird, dass die registerführende Stelle beim Finanzamt eine Bestätigung der Verfolgung dieser steuerbegünstigten Zwecke einholen darf, bedarf es keiner weiteren Nachweise mehr im Hinblick auf die Bescheinigung der Verfolgung eines steuerbegünstigten Zweckes (vgl. § 24 Abs. 1 Sätze 2, 3 GwG). Im Fall der Inanspruchnahme einer Gebührenbefreiung sollte das ausgefüllte Antragsformular unterschrieben an die registerführende Stelle des Transparenz­registers zurückgesandt werden. Die Gebührenbefreiung wird dann dort geprüft und vermerkt, so dass der jeweilige Verein in Zukunft keine Gebührenbescheide mehr erhalten sollte. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester empfiehlt allen Musikvereinigungen, das Formular auszufüllen und an die auf dem Formular angegebene Adresse zu schicken. Ein jetziges Ausfüllen des Formulars bedeutet, dass zukünftig kein Aufwand für die Vereine mehr notwendig ist.

Weitere Informationen gibt es unter www.transparenzregister.de.
Bei Fragen können Sie sich auch an gebuehr@transparenzregister.de oder 0800 12 34 340 wenden.

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